Factoring mit abcfinance
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Gemäß Paragraf 398 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt die Abtretung einer Forderung ein Rechtsgeschäft dar, bei dem eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übergeht, ohne dass sich Schuldner oder Inhalt der Forderung ändern. Der abtretende Gläubiger wird auch Zedent genannt. Der neue Gläubiger wird Zessionar bezeichnet. Bei der Abtretung einer Forderung kommt ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar zustande. Dieser Vertrag darf auch mündlich getroffen werden, da keine gesetzliche Anforderung zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung besteht. Beim Factoring wird die Forderungsabtretung im Factoring-Vertrag geregelt. Der Factoring-Kunde ist dabei der Zedent und der Factor der Zessionar.
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