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Forderungsabtretung
Forderungsabtretung Definition:
Gemäß Paragraf 398 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt die Abtretung einer Forderung (auch "Zession" genannt), ein Rechtsgeschäft dar, bei dem eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übergeht, ohne dass sich Schuldner oder Inhalt der Forderung ändern. Der abtretende Gläubiger wird auch Zedent genannt. Der neue Gläubiger wird Zessionar bezeichnet. Bei der Abtretung einer Forderung kommt ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar zustande. Dieser Vertrag darf auch mündlich getroffen werden, da keine gesetzliche Anforderung zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung besteht.
Forderungsabtretung beim Factoring:
Beim Factoring wird die Forderungsabtretung im Factoring-Vertrag geregelt. Der Factoring-Kunde ist dabei der Zedent und der Factor der Zessionar. Der Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Factoring ist jedoch, dass beim Factoring die abgetretenen Forderungen immer verkauft werden. Streng genommen handelt es sich also um einen Forderungsverkauf.

Vorteile einer Forderungsabtretung:
- Steigerung bzw. Sicherung der Liquidität des Unternehmens
- Schonung interner Ressourcen für das Einholen offener Forderungen (sog. Forderungsmanagement) bzw. die Durchsetzung des Anspruchs
- Beim Verkauf der Forderung an Factoringgesellschaft: Keine Belastung der Kreditlinien bei der Hausbank
Voraussetzungen für eine Forderungsabtretung:
- Forderung muss tatsächlich existieren
- Einigung zwischen dem alten Gläubiger und dem neuen Gläubiger, meist über Vertrag geregelt. Die Zustimmung des Schuldners ist grundsätzlich nicht notwendig.
- Abtretbarkeit & Berechtigung: Es darf jedoch keine vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und ehemaligem Gläubiger vorliegen, die eine Abtretung ausschließt ("frei von Rechten Dritter"). Auch muss der Zedent der rechtmäßige Inhaber der Forderung sein.
- Inhalt der Forderung bleibt gleich
- Abtretung verstößt nicht gegen Gesetze
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