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Inkasso
Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements. Hierzu gehören außerdem die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen. Beim Inkassogeschäft von Kreditinstituten handelt es sich um Bankgeschäfte wie der Einzug von Zahlungspapieren (Lastschriften, Schecks, Zins- und Dividentenscheine, fällige Schuldverschreibungen). Beim Factoring übernimmt in der Regel der Factor das Inkasso gemeinsam mit den anderen Funktionen des Debitorenmanagements.