PKW-Leasing für Unternehmen

Als Unternehmer oder Selbstständiger profitieren Sie beim gewerblichen Fahrzeug-Leasing in zweifacher Hinsicht: Überschaubare Leasingraten verbessern Ihre Liquidität und die monatlichen Raten können steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Leasen Sie mit uns zum Beispiel folgende Fahrzeuge:

Nutzfahrzeug-Leasing für Unternehmen

Die Ansprüche an den eigenen Fuhrpark können sich schnell verändern. Mit Nutzfahrzeug-Leasing können Sie flexibel auf neue Entwicklungen reagieren und Ihre Fahrzeuge zuverlässig und modern halten!

Leasen Sie mit uns zum Beispiel folgende Nutzfahrzeuge: 

Mit privatem Fahrzeug-Leasing
den persönlichen Traum erfüllen

Fahrzeugleasing bietet auch Privatpersonen zahlreiche Vorteile: Hohe Anschaffungskosten müssen nicht selbst getragen werden, mit den festen monatlichen Raten lässt sich optimal planen und es besteht eine gewisse Flexibilität, was am Laufzeitende mit dem Fahrzeug passieren soll.

Leasen Sie mit uns zum Beispiel folgende Traumfahrzeuge: 

Fahrzeug-Leasingrechner

Sie möchten Ihre monatliche Wunschrate Ihres neuen Fahrzeugs direkt selber berechnen? Nutzen Sie dafür unseren Online-Rechner!

1. Fahrzeug-Leasing: Wie funktioniert es?

Wohl jeder, der sich schon einmal mit dem Kauf eines neuen Autos beschäftigt hat, kennt zumindest den Begriff Fahrzeug-Leasing. Schließlich sind mittlerweile beinahe die Hälfte der neuzugelassenen Autos in Deutschland Leasing-Fahrzeuge.

Das Leasing eines PKW unterscheidet sich dabei in einigen Punkten vom klassischen Kauf eines Fahrzeugs. So ist in diesem Fall beispielsweise der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs und überlässt es dem Leasingnehmer zur Nutzung. Der Leasing-Vertrag wird für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen, danach gibt es verschiedene Möglichkeiten – zum Beispiel kann das Leasing verlängert oder das Auto komplett übernommen werden.

2. Welche Vorteile bietet das Fahrzeug-Leasing?

Das Fahrzeug Leasing ist in vielen Fällen eine besonders attraktive Alternative zum Kauf per Barzahlung oder Finanzierung per Kredit. Schließlich bringt das Leasing speziell für Unternehmen viele Vorteile mit sich. 

  • Flexibilität: Der Leasingvertrag kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Sie möchten das Auto zum Beispiel für einen längeren Zeitraum leasen als gewöhnlich? Kein Problem, wir finden eine Lösung. Auch was im Anschluss mit dem Fahrzeug passieren soll, können Sie je nach Vertragsgestaltung flexibel entscheiden. 
  • Steuerminderung: Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler profitieren beim Fahrzeug-Leasing von steuerlichen Vorteilen, da die Monatsraten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. 
  • Bessere Eigenkapitalquote: Die Eigenkapitalquote eines Unternehmens, die beispielsweise für die Bewertung der Kreditwürdigkeit wichtig ist, wird durch Fahrzeug-Leasing nicht verschlechtert. Anders als bei der Finanzierung per Kredit hat das Leasing keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad Ihres Unternehmens. 
  • Planungssicherheit: Beim Leasing eines Autos wissen Sie von Anfang an genau, worauf Sie sich einlassen. Die festgelegten Raten stehen über die gesamte Vertragslaufzeit fest und ermöglichen eine ideale Kalkulationsgrundlage. 
  • Unabhängigkeit: Wir von abcfinance bieten hersteller- und bankenunabhängige Lösungen. Das bedeutet: Sie haben die volle Entscheidungsfreiheit, welches Fahrzeug-Modell von welchem Hersteller das richtige für Sie ist. Dabei sind Sie nicht auf eine Finanzierung über den Händler angewiesen, was Ihre Position bei der Preisverhandlung stärkt. Und Sie belasten auch nicht die Kreditlinie bei Ihrer Hausbank.
Ihre Vorteile mit abcfinance
 
Langjährige Erfahrung
Direkte Betreuung
Individuelle Verträge

3. Privates und gewerbliches Autoleasing: Gemeinsamkeiten & Unterschiede

Privatleute, gewerbliche und auch freiberufliche Kunden profitieren beim Leasen von Autos gleichermaßen von guter Planbarkeit. Die monatlichen Leasingraten sind kalkulierbar und ermöglichen einen zukunftsgerichteten Blick auf die finanzielle Lage. Für viele spielen repräsentative Fahrzeuge eine große Rolle - Autoleasing macht es möglich. Ist eine Leasingperiode beendet, kann – je nach Geschäftslage – ein neues Fahrzeug geleast werden. So bleibt das Fahrzeug immer auf dem neuesten Stand der Technik. Zusätzlich sind die Benefits neuer Autos – wie Energieeffizienz, Benzinsparen und die Reduktion von CO2-Emissionen – ein wichtiger Aspekt für viele Leasingkunden. Ein weiteres Plus für alle Interessenten: Zeitgemäße Fahrzeuge entsprechen den neuesten Sicherheitsstandards.

Privates Autoleasing

Beim privaten Autoleasing steht die reine Nutzung des Wagens in der Regel im Vordergrund: Der Endkunde zahlt monatliche Raten, um das Auto fahren zu dürfen. Leasingnutzer profitieren beim Privatleasing z. B. durch Transparenz beim Service. Hersteller schnüren hier individuelle Pakete, die Kosten für Versicherung und Wartung inkludieren. Finanzielle Sicherheit ist ein weiteres Argument, um privat zu leasen. Warum? Das Risiko des Wertverlusts liegt häufig beim Leasinggeber bzw. einem sonstigen sog. Garanten (z. B. Händler oder Verwerter), der die Übernahme des Fahrzeugs am Vertragsende zusagt. Betrachten wir exemplarisch den Abgasskandal. Viele Dieselfahrer befürchteten, dass sich ihr Auto später kaum noch verkaufen ließe. Der Fall ist eingetroffen und die Nachfrage nach gebrauchten Dieselautos brach ein – und damit auch die Marktwerte bzw. Verkaufspreise. Ein privat geleastes Fahrzeug geben Sie nach Ablauf des Vertrags meist einfach wieder zurück.

Gewerbliches Autoleasing

Gewerbliches Autoleasing bietet Selbstständigen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie Unternehmen insbesondere Steuervorteile: Beim Fahrzeugleasing können die Leasingraten direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Positiver Nebeneffekt: Die Liquidität bleibt erhalten. Eine Ausnahme bilden Sonderzahlungen. Bei bilanzierenden Unternehmen können diese nicht umgehend abgezogen werden, sondern werden anteilig auf die gesamte Leasingdauer verteilt. Wer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht, kann eine Sonderzahlung direkt als Betriebsausgabe geltend machen. Steuerfragen sollten aber immer mit dem speziell für Sie zuständigen Steuerberater durchgesprochen werden.

4. Restwertleasing oder Kilometerleasing? Was macht Sinn? 

Es gibt zwei Arten Fahrzeuge zu Leasen: das Restwertleasing und das Kilometerleasing. Die Unterschiede sind einfach erklärt. Zu Beginn des Vertrages wird beim Restwertleasing der Fahrzeugwert kalkuliert, den der Pkw bei der Rückgabe haben soll. In diese Kalkulation fließen unterschiedliche Aspekte – wie z. B. der technische Zustand des Fahrzeugs sowie die prognostizierte Marktsituation – ein. Etwas simpler ist es beim Kilometerleasing, wo lediglich vereinbart wird, wie viele Kilometer der Leasingnutzer während der Vertragslaufzeit fahren darf.  

Welche Vertragsart sich besser als Finanzierung eignet, hängt im Wesentlichen von zwei Aspekten bei der Kfz-Nutzung ab:  

1. Steht vor Vertragsabschluss bereits fest, was nach der Grundleasingzeit mit dem Fahrzeug passieren soll? Oder möchten Sie bis zum Schluss volle Flexibilität?  

2. Soll die Anschaffung bilanzneutral erfolgen oder ist das irrelevant, da das Auto zum Beispiel privat geleast werden soll?   

Daraus ergeben sich die unten aufgeführten Kriterien für Sie als Vergleichsbasis – wobei die Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.  

Die wichtigsten Auto-Leasingarten im Vergleich

VertragsartKriterium
Mietkauf Darlehen/ Kredit Kilometerleasing Restwertleasing (TA-Vertrag)
Kfz soll nach Ende der Vertragslaufzeit weitergenutzt werden    
Kfz soll nach HGB nicht bilanziert werden    
Kfz soll nach IFRS nicht bilanziert werden      
Der Leasingkunde will sich bis Vertragsende alle Optionen offenhalten    
Kfz soll am Ende zurückgegeben werden    
Investitionszulage soll beantragt werden    
Kfz soll käuflich erworben werden vom Kunden  
Kunde will keinerlei Restwertrisiko bei Verwertung      
Leasingkunde ist Vielfahrer und will keine Nachbelastung für Mehrkilometerverbräuche  
Möglichst geringe monatliche Belastung    
Swipen, um noch mehr Daten zu sehen

Restwertleasing 

Die flexible Alternative für Vielfahrer, also besonders für gewerbliche Kunden, die das Fahrzeug z. B. für Geschäftsreisen nutzen. Hier gibt es im Gegensatz zum Kilometerleasing keine beschränkte Kilometerlaufleistung. Niedrige Raten beim hohen Restwert schonen die Liquidität und ermöglichen eine bessere monatliche Planung. Bei günstiger Marktlage für das betreffende Kfz, fällt im besten Fall zum Ende der Vertragslaufzeit auch kein Restwertausgleich an. Es kann jedoch auch passieren, dass der vom Gutachter geschätzte Restwert geringer als die vertraglich vereinbarte Summe ausfällt und der Kunde die Differenz als Nachzahlung leisten muss. Man spricht hier vom sogenannten Restwertrisiko. Wobei Sie als Leasingkunde natürlich auch am Gewinn beteiligt werden können, wenn der Restwert höher ist als er initial kalkuliert wurde.

Zudem kann der Leasingnehmer das Auto in der Regel nach der Vertragslaufzeit zu deutlich günstigeren Konditionen weiter leasen oder bei Bedarf sogar kaufen. Hat sich der Fahrer also an das Fahrzeug und seine Vorzüge „gewöhnt“, kann er es einfach weiter fahren. Beim Kilometerleasing muss das Auto am Ende des Leasingvertrags abgegeben werden.

Kilometerleasing

Ein Leasingmodell, das zu privaten und gewerblichen Fahrern passt, die ihre Laufleistung vorab sehr gut einschätzen können. Wie das geht? Sind keine Veränderungen im privaten oder beruflichen Kontext zu erwarten, können Sie als Endkunde Ihre Fahrstrecken verlässlich planen. Bei Abschluss bzw. Beginn des Vertrages wird eine bestimmte Laufleistung für die Leasingzeit festgelegt. Stehen am Ende der Leasingzeit zu viele Kilometer auf dem Zähler, müssen die Kunden diese nachzahlen. Die Kosten für zu viel oder zu wenig gefahrene Kilometer werden vorab vertraglich festgehalten. Die Beiträge sind jedoch unterschiedlich: Pluskilometer sind oft teurer als die zurückerstatten Fahrmeilen. Eines darf aber nicht vergessen werden: Auch beim Kilometerleasing ist der Leasingnehmer in der Pflicht, das Fahrzeug während der Laufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Tut er dies nicht, muss er am Laufzeitende einen Ausgleich für die jeweilige Wertminderung zahlen.

5. Neuwagenleasing vs. Gebrauchtwagenleasing

Zugriff auf ein eigenes Fahrzeug zu haben, gehört für viele zum absoluten Standard. Um das passende Auto für seine Anforderungen zu finden, greifen viele auf das Finanzierungsleasing zurück. Doch vorab stellt sich die Frage: Soll es eher ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen sein?


Über einen Leasingvertrag den Wunsch nach einem Neuwagen erfüllen

Ein Neuwagen ist für viele individueller Luxus im Alltag sowie Prestigeobjekt – im Geschäftsumfeld ebenso wie im privaten Bereich. Neuwagenleasing ermöglicht die Anschaffung, ohne die Hürde, eine große einmalige Anzahlung tätigen zu müssen. Niedrige monatliche Leasingraten schonen die finanziellen Ressourcen. Weiteres Plus: Kurze Vertragslaufzeiten ermöglichen es, konstant neue Modelle zu fahren und von aktueller Technik zu profitieren. Außerdem können Neuwagen im Gegensatz zu Gebrauchtwagen ganz nach persönlichen Wünschen konfiguriert werden. Nachteil eines Neuwagens: Der Wert des Fahrzeugs sinkt im Laufe der Zeit – besonders in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung um bis zu 20 bis 25 Prozent. Eine GAP-Absicherung kann hier schützen, denn sie deckt bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines Leasingfahrzeugs die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, den Sie für das geleaste Fahrzeug noch zahlen müssen. Legen Sie Wert auf Komfort und Sicherheit, ist Neuwagenleasing eine gute Entscheidung. Denn Neuwagen bieten ein modernes IT-System und hohe Sicherheitsstandards.

Noch ein Tipp: Holen Sie sich neben dem Neuwagen-Leasingangebot des Händlers auch Angebote von händler- und herstellerunabhängigen Leasinganbietern ein und vergleichen Sie diese. Denn die Tücke liegt oft im Detail – oder anders gesagt: im Kleingedruckten. Häufig sind Angebote für eine Finanzierung mit überraschend günstiger monatlicher Rate bei näherer Betrachtung bzw. in der Gesamtkalkulation gar nicht mehr so attraktiv wie sie anfänglich scheinen. Hier geht es vor allem um hohe Sonderzahlungen zu Beginn oder zum Ende der Laufzeit oder bestimmte Restwert-Angaben, die der Händler oder Hersteller „nach seinem Gusto“ einkalkuliert.

Leasen Sie doch mal einen Gebrauchten

Auch das Leasen von Gebrauchtwagen kann interessant sein. Zum einen sind die Anzahlung und die Raten bei Gebrauchtwagen in der Regel niedriger als bei Neuwagen, schlichtweg dadurch, weil der Anschaffungswert niedriger ist als bei einem Neuwagen.

Was Sie jedoch beim Gebrauchtwagenleasing beachten sollten: Ältere bzw. fast abgeschriebene Autos, die nur noch einen Bruchteil ihres anfänglichen Werts haben, dürfen/können gemäß den gültigen Leasingerlassen nicht mehr verleast werden oder aber es ist nur noch eine sehr kurze Laufzeit möglich.

Sie haben Fragen oder möchten ein bestehendes Leasing-Angebot durch unsere Experten prüfen lassen?
Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

 Kontakt aufnehmen

Warum? Durch den verschlechterten Zustand bzw. den (starken) Verschleiß bzw. schlichtweg das Alter des Fahrzeugs ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bereits im Vorfeld eingeschränkt Dementsprechend kann es passieren, dass Sie die steuerrechtlich geforderte Grundleasingzeit von mindestens 40 % der üblichen Nutzungsdauer nicht mehr erreichen können, da soz. kaum noch betriebsgewöhnliche Rest-Nutzungsdauer „übrig ist“. Ob ein konkreter Gebrauchtwagen noch leasingfähig ist, ermitteln gerne unsere Experten für Sie.

Welche Argumente noch für Gebrauchtwagenleasing sprechen: die schnelle Verfügbarkeit des Autos sowie kurze Lieferzeiten. Anders als bei Neuwagen existiert das Fahrzeug bereits, es gibt keine langen Produktionsprozesse und Sie müssen nicht mehrere Monate auf die Fertigstellung bzw. Zustellung warten. Zudem werden beim Leasen von Gebrauchtwagen nur Autos im geprüften und guten Zustand angeboten. Oft sind auch „junge Gebrauchte“ – wie Jahreswagen – dabei, die einen hohen Komfortstandard bieten.

Das Beste zum Schluss: Steuervorteile

Bei beiden Leasingformen profitieren gewerbliche Kunden von Steuervorteilen, da die Leasingraten als Betriebsausgaben gelten. Ein weiteres Argument, um sich mit Autoleasing zu beschäftigen.

6. Angebote für spezielle Fahrzeugarten

Sie haben bereits ein konkretes Fahrzeug im Blick? Dann macht es Sinn, sich eine auf die jeweilige Fahrzeugart spezialisierte und zudem Hersteller- und Händler-unabhängige Leasing-Gesellschaft zu suchen und sich ein unverbindliches Vergleiches-Angebot einzuholen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Spezialgebiete im Bereich Fahrzeug-Leasing, in denen abcfinance langjährige Erfahrung und besondere Expertise besitzt. 

7. Weitere wichtige Fragen & Antworten

Wer zahlt Werkstatt-Service und KFZ-Reparaturen?

Das Auto verbleibt im Eigentum des Leasingunternehmens und dementsprechend sind der Service und die Reparaturen zu regeln. Es besteht sowohl die Möglichkeit dieses in einem Full-Service-Paket zu integrieren, als auch in die Pflicht des Leasingnehmers zu übergeben. In diesem Fall trägt der Leasingnehmer zwar die Kosten, die monatlichen Kosten in Form der Leasingrate werden aber preiswerter. Beim Gewerbeleasing bietet sich hingegen in den meisten Fällen an, den Service wie auch die Reparaturen als Full-Service zu realisieren, da diese Kosten dann – genau wie die Leasingrate – steuerlich absetzbar sind und aus den laufenden Einnahmen generiert werden können.

Wer zahlt die KFZ-Steuer?

Beim Fahrzeug-Leasing werden die KFZ-Steuern in der Regel vom Leasingnehmer entrichtet, da dieser auch der Halter des Fahrzeugs ist. Die Steuer richtet sich dabei wie gewohnt nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse sowie nach der Regionalklasse des Fahrzeugs. Letzteres ist ein Risikomerkmal zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.

Welche Versicherungen sind notwendig?

Erfahrene Experten raten meist zu einer Vollkaskoversicherung, selbst wenn diese laut Leasingvertrag nur optional ist, da ein Totalschaden oder eine starke Beschädigung sonst zu einem finanziellen Fiasko werden können.

Wer zahlt die KFZ-Versicherung?

Auch hier gilt, dass die Versicherung eines Fahrzeugs generell dem Leasingnehmer obliegt. Da das Auto bis zum Abschluss der Finanzierung im Eigentum des Leasinganbieters bleibt, muss der Kunde auch für eventuelle Schäden aufkommen – eine preiswerte aber gleichwohl gute Versicherung ist also die richtige Investition. 

Was ist eine GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung?

Dieser Versicherungsbaustein stellt sicher, dass bei einem Unfallschaden eines geleasten Fahrzeugs die Differenz zwischen dem von der Vollkaskoversicherung bezahlten Betrages und den noch offenen Leasingraten beglichen wird. Hier erfahren Sie mehr zur GAP-Versicherung.

Gibt es Fahrzeugleasing auch ohne Anzahlung?

Generell orientiert sich das Prinzip des Leasings an der Miete eines Gegenstands. Dementsprechend ist eine Finanzierung ohne Anzahlung prinzipiell immer möglich, da die Anzahlung dabei nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die gesamte Vertragslaufzeit ist. Wann dies möglich ist und welche Nebeneffekte dies hat, erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel Autoleasing ohne Anzahlung: Was macht Sinn?

Was ist Null-Leasing?

Null-Leasing wird von Herstellern genutzt, die ihren Absatz erhöhen wollen. Dabei offerieren sie Konditionen, die scheinbar keine Mehrkosten zum Listenpreis enthalten. Scheinbar. Was genau dahintersteckt? Und ob es sich wirklich immer um ein Leasing-Schnäppchen handelt? Erfahren Sie mehr zum Null-Leasing.

Was ist Andienungsrecht?

Hier gelangen Sie zur detaillierten Erklärung von Andienungsrecht 

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