Zu den flüssigen Mitteln zählen:
- der Kassenbestand
- das Bundesbankguthaben
- das kurzfristig abrufbare Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
- sonstige Wertpapiere (sofern es sich um zeitnah handelbare Aktien oder Ähnliches handelt)
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen üblicherweise:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- sonstige Verbindlichkeiten (z.B. noch zu zahlende Miete)
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Fälligkeit unter 12 Monate
- Sonstige- bzw. Steuer-Rückstellungen
Sind die flüssigen Mittel genauso hoch wie die kurzfristigen Verbindlichkeiten, ergibt die Division eins beziehungsweise 100 Prozent. Unternehmen mit einem Liquiditätsgrad 1 von 100 Prozent oder mehr können alle Verpflichtungen aus zeitnah verfügbaren Mitteln bedienen.
In der Praxis ist dies nicht zwingend nötig, da zum Beispiel kurzfristige Verbindlichkeiten durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gedeckt werden können. Indirekt durch ein effizientes Forderungsmanagement oder ganz unmittelbar, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme von Factoring. Je nach Branche wird deshalb ein Zielwert zwischen 10 und 40 Prozent als ausreichend angesehen, solange die Liquiditätsgrade 2 und 3 ausreichend hoch sind.