
Der Leasingvertrag
Der Leasingvertrag ist im BGB nicht geregelt. Die Rechtsnatur des Vertrags ergibt sich aus den Vereinbarungen. Der Leasingvertrag ist ein Gebrauchsüberlassungsvertrag (Nutzungsüberlassungsvertrag). Der Leasingvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber. So werden zum Beispiel Vertragslaufzeit und Leasingraten genau festgelegt und weitere Bestimmungen festgehalten.
Worauf man bei einem Leasingvertrag achten sollte und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie in unserem Whitepaper. Hier können Sie sich nützliche Informationen und hilfreiche Tipps rund um den Leasingvertrag als PDF herunterladen.
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