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Forderung
Der Begriff Forderung tritt zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Rechnungswesen eines Unternehmens oder dem Factoring auf.
Eine Forderung bezeichnet dabei den Anspruch eines Unternehmers, also des Gläubigers, gegenüber seinen Lieferanten oder Kunden, den Schuldnern. Bei diesem Anspruch kann es sich um eine Leistung in Form von Geld, Sachgütern oder Dienstleistungen handeln. Er schließt gleichzeitig auch das Recht mit ein, diese Leistung von einem anderen zu empfangen.
Forderung - Schuldverhältnis zwischen zwei Parteien
Juristisch gesehen ist eine Forderung ein schuldrechtlicher Anspruch, den der Gläubiger an den Schuldner hat. Das Forderungsrecht charakterisiert dabei folglich das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner aus Sicht des Gläubigers.
Der Factoring-Kunde hat in seiner Bilanz Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Das bedeutet, seine Abnehmer schulden ihm noch die Bezahlung. Im Alltag handelt es sich bei einer Forderung in den meisten Fällen um eine unbeglichene Rechnung. Eine Forderung muss jedoch nicht immer auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen, sondern kann durch gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel Forderungen aus Schadensersatzansprüchen entstehen.
Eine Forderung wird auch als Entgeltforderung oder Geldforderung bezeichnet.
Forderung - Beispiel und Bilanzauswirkungen
Eine offene Forderung kann beispielsweise entstehen, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wurde. Angenommen, ein Unternehmen bestellt Ware bei einem Lieferanten auf Rechnung. Das Unternehmen hat ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, welches es jedoch nach Lieferung nicht einhält. Nun hat das Unternehmen Schulden beim Lieferanten oder andersrum: Der Lieferant hat offene Forderungen gegenüber dem Unternehmen, was sich letztendlich auch in seiner Bilanz niederschlagen wird.
Die offene Forderung wird in der Bilanz auf der Aktivkonto Seite unter dem Posten Umlaufvermögen als „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ aufgeführt.
Forderung vs. Verbindlichkeit
Das Gegenteil einer Forderung bildet die Verbindlichkeit. In diesem Fall schuldet der Schuldner dem Gläubiger noch eine Leistung. Anders als bei einer Forderung, liegt der Fokus auf der Sicht des Schuldners, der noch eine offene, zu erbringende Leistung zu verbuchen hat.