
Leasing (Herkunft)
Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Das Produkt Leasing stammt aus den USA und ist eine besondere Form der Nutzungsüberlassung. Auf Englisch bedeutet „to lease“ mieten oder pachten.