
Full-Service-Leasing
In Full-Service-Verträgen wird vereinbart, dass der Leasingnehmer zusätzlich zur Leasingrate eine fixe Pauschale für eine bestimmte Serviceleistung zahlt. Bei Pkw-Leasingverträgen beispielsweise beziehen sich solche Vereinbarungen etwa auf Serviceleistungen wie Inspektionen, Reifenersatz, Steuern und Versicherungen oder auch Schadensabwicklungen mit Versicherern sowie Tankkarten-Abrechnungen. Beim Firmenwagenleasing können zusätzlich auch die Kfz-Steuer sowie die GEZ-Gebühr eingezogen werden. Im Falle von Maschinenleasing ist es gängig, die Inbetriebnahme oder Installation oder die regelmäßige Wartung der Maschine durch das Fachpersonal des Herstellers oder Lieferanten und/oder mögliche Kosten einer Ersatzgerätbereitstellung mit in die Rate einzukalkulieren.
Vor allem im Vertriebsleasing ist der Abschluss von Full-Service-Verträgen üblich, da der Händler oder Hersteller im Rahmen einer solchen Vereinbarung seine Kunden stärker an sich bindet. Full-Service-Verträge sind für den Kunden sehr bequem, da ihm die Erledigung umfangreicher Aufgaben abgenommen wird.
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