
Anschluss-Leasing-Vertrag
Ein Anschluss-Leasing-Vertrag wird zum Ende eines Leasing-Vertrages abgeschlossen, wenn der Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut weiter nutzen und auch weiter leasen möchte. Die Leasing-Zahlungen sind deutlich niedriger als beim Ursprungs-Vertrag. Die Basis für die Berechnung der Leasingraten bildet bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisationsverträgen der Restbuchwert oder der niedrigere Marktwert. Für die Laufzeit des Anschlussvertrages wird die Rest-AfA-Zeit als Orientierung zugrunde gelegt.