
Restwertleasing / Restwertvertrag
Der Abschluss eines Leasingvertrags mit Restwertgarantie ist beim Fahrzeugleasing sehr verbreitet. Dazu wird der Verkehrswert des Leasingfahrzeugs bei Vertragsende ermittelt. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasing-Vertragslaufzeit werden neben den gefahrenen Kilometern auch der äußere und der technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Situation am Gebrauchtwagenmarkt (Zeitwert) berücksichtigt. Liegt dieser so ermittelte Wert unter dem vereinbarten Restwert, ist die Differenz vom Leasingnehmer aufgrund der Restwertgarantie zu tragen. Liegt der Wert darüber, kann der Leasingnehmer am erzielten Mehrerlös mit bis zu 75 Prozent beteiligt werden.
Je höher der Restwert angesetzt wird, desto geringer sind die Leasingraten pro Monat. Dabei sollten Leasingnehmer aber beachten, dass die Kalkulation des Restwerts bei einigen Leasinggesellschaften und Händlern durchaus optimistisch erfolgt. Da das Restwertrisiko bei solchen Verträgen in der Regel beim Leasingnehmer liegt, sollte bereits beim Vertragsabschluss feststehen, dass er das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen möchte.