
Teilamortisationsvertrag
Im Gegensatz zur Vollamortisation verbleibt bei der Teilamortisation zum Ende der Leasingdauer ein Restwert. Deshalb spricht man auch vom „Restwert-Leasing“. Das heißt, die vereinbarten Leasingraten reichen nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasing-Gebers abzudecken. Nach Vertragsende gibt es verschiedene Varianten. Das Objekt kann durch eine dritte Person gekauft, zurückgegeben oder das Leasing auf Basis der Restkalkulation verlängert werden. Auch andere Vertragsgestaltungen sind üblich.