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Mietkauf – eine gute Alternative?

Lesezeit: 9 Min

Im gewerblichen Bereich stellen sich potentiellen Leasingnehmern gerne folgende brennenden Fragen: Wie funktioniert eigentlich Mietkauf und wo liegen die Vorteile und eventuelle Nachteile? Was muss man als Unternehmen beachten und wo liegt der Unterschied zum Leasing? Denn kurz gesagt: Wer eine Investition – vom Pkw bis zur Produktionsmaschine – bequem finanzieren möchte, hat neben einem Kredit für den vollen Kaufpreis oder einem Leasingvertrag mit angenehmen Monatsraten auch die Möglichkeit, einen Mietkaufvertrag abzuschließen und den Kaufpreis über die gezahlte Miete zu realisieren.

Mietkauf: Was ist das?

Der Begriff verwirrt den einen oder anderen. Was denn nun, mieten oder kaufen? Im Grunde ist es eine Kombination aus Miet- und Kaufvertrag mit einigen Besonderheiten. Als Mieter sind sie per Miete normalerweise „nur“ Nutzer, während das wirtschaftliche Eigentum wie auch beim Leasing beim Vermieter liegt. Beim klassischen Mietkauf ist das anders: Da mit Abschluss des Vertrags bereits die Absicht besteht und dokumentiert ist, das Objekt nach der Miete zu einem fest vereinbarten Termin zu erwerben, muss das Objekt auch sofort in der Bilanz des Käufers aktiviert und von ihm auch abgeschrieben werden. Die Kaufpreis-Schuld ist zu passivieren und die Miete als Ratenzahlungen zu behandeln.

Wie funktioniert Mietkauf?

Mal angenommen, Sie wollen für Ihre Kfz-Werkstatt in eine weitere Hebebühne investieren, damit Sie die steigende Zahl von Reparaturanfragen schneller bewerkstelligen können. Die finanziellen Rücklagen sind allerdings anderweitig verplant und einen weiteren Bankkredit möchten Sie für den Kauf nicht aufnehmen. Aber: Sie hätten gerade jetzt die Möglichkeit, von der örtlichen Wirtschaftsförderung einen Zuschuss zu erhalten, weil Ihre Investition in ein lokales Förderprogramm passt. Voraussetzung dafür ist allerdings, Sie werden Eigentümer der Hebebühne, weshalb eine Leasing-Finanzierung in diesem Fall ausscheiden würde. 

In so einem Fall passt ein Mietkauf: Die Hebebühne geht vom Verkäufer wie beschrieben direkt in Ihr wirtschaftliches Eigentum über, muss in diesem Fall natürlich aktiviert werden. Sie vereinbaren mit dem Mietkaufpartner eine gleichbleibende Ratenzahlung (Miete) über die gesamte Vertragslaufzeit, womit Sie eine monatlich kalkulierbare Größe haben. Und der Mietkaufpartner bezahlt den vollen Kaufpreis an den Verkäufer. Sie müssen Ihre Rücklagen nicht antasten, verschaffen sich so finanzielle Spielräume und sind weiterhin flexibel. Zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt werden Sie durch Zahlung einer Schlussrate schließlich auch juristischer Eigentümer an der Sache. Oder: Sie verlängern den Mietkaufvertrag und zahlen weiterhin die vereinbarte Rate, bis der Kaufpreis erreicht ist. Es gibt auch Flexibilität und Gestaltungsspielraum. Zum Beispiel kann die Höhe der festen Raten über die Laufzeit und dann auch die Abschlusszahlung so gestaltet werden, dass niedrige Anfangsraten Ihnen die Anschaffung neuer Geräte oder Maschinen erleichtern können. Am Ende der Laufzeit zahlen Sie entweder eine höhere Abschlussrate, oder Sie lassen den Vertrag einfach zu gleichbleibenden Raten weiterlaufen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – nach der letzten Rate gehört das Objekt Ihnen. 

Fazit: Wer Wert auf Eigentum legt, ist beim Mietkauf gut beraten. Mit klar definierten Rahmen- und Vertragsbedingungen steht Investoren ein solides Finanzierungsinstrument zu Verfügung.

Seriösen Partner suchen

Zu teuer, schlechte Objekte, angreifbare Verträge, fragwürdige Vermieter etc. etc. Es geistern durchaus einige negative Kommentare zum Thema im Internet. Naives Zugreifen bei unbekannten Vermietern und Anbietern mit attraktiven Mieten ist nicht zu empfehlen. Gerade beim Mietkauf ist es wichtig, einen seriösen und kompetenten Finanzierungspartner zu haben, der keinen unechten Mietkauf mit unverhältnismäßig hohen Mieten anbietet. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass der Vertragspartner während der Laufzeit – wenn der eigentliche Kauf also noch gar nicht vollzogen wurde – insolvent wird. Ob dann das Kaufgeschäft im Insolvenzfall überhaupt zustande kommt, steht in den Sternen. 

Wichtig: Beide Seiten - Mieter und Vermieter - gehen hierbei über einen längeren Zeitraum eine Partnerschaft ein. Da spielt Erfahrung, Vertrauen und Kompetenz eine große Rolle.

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