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Factoringgebühr
Die Factoringgebühr rechtfertigt sich im Wesentlichen durch das vom Factor übernommene Ausfallrisiko der Abnehmer (Delkredere) aus dem zu Grunde liegenden regresslosen Kauf und aus dem übernommenen Servicing im Bereich der Buchhaltung und dem Inkasso. Der Factor stellt für seine Dienstleistung eine Factoringgebühr in Rechnung. Die Höhe der Factoringgebühr richtet sich nach Risiko und Arbeitsaufwand und liegt in der Regel zwischen 0,5 und 3 Prozent des Bruttoumsatzes der angekauften Forderungen. Die Factoringgebühr ist der Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements.