Für nahezu jedes Unternehmen ist der stetige Liquiditätsfluss aus den gestellten Rechnungen überlebenswichtig. Und so hat auch jedes Unternehmen und jeder Selbstständige eine bestimmte Routine bei der Fälligkeit der Zahlungen. Spätestens wenn aber ein Kunde in Zahlungsverzug gerät, gilt es die eine oder andere Gewohnheit zu hinterfragen und möglicherweise zu optimieren. Gerade im Bereich der Fristen gibt es da noch einiges zu entdecken - hier der Überblick!

Zahlungsziel & Zahlungsfrist bei Kunden-Rechnungen: einfach erklärt!
Zahlungsziel vs. Zahlungsfrist: Was ist was?
Ein Kunde, der seine Rechnung nicht bezahlt oder die Zahlung ungewöhnlich lange aufschiebt, kann für ein Unternehmen zum Problem werden. Die erste Mahnung verstreicht, die zweite auch und spätestens, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist, tauchen Fragen auf: Zum Beispiel, wo der Unterschied zwischen einem Zahlungsziel und der Zahlungsfrist liegt und ab welchem Verzug eine Mahnung geschrieben werden kann. Die Zahlungsfrist und das Zahlungsziel sind hingegen zwei unterschiedliche Zahlungsbedingungen auf der Rechnung:
Die Gewährung einer Zahlungsfrist für offene Rechnungen verlängert generell die Dauer zwischen Warenübergabe an den Kunden und deren Bezahlung – denn grundsätzlich ist eine Rechnung sofort fällig. Die Verlängerung kann individuell oder auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen aus §286 Abs. 3 BGB erfolgen. Hier ist zwischen zwei Unternehmen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen angegeben - ab dem 31. Tag tritt der Verzug ein. Eine kürzere Frist kann in einem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) festgelegt werden.
Eine längere Zahlungsfrist muss lediglich auf der Rechnung als Zahlungsbedingung vermerkt werden. Nützliche Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Fristen und deren Anwendung finden Sie hier.
Das Zahlungsziel wird oft synonym mit der Zahlungsfrist verwendet, meint aber schon von der Wortbedeutung und auch im rechtlichen Kontext etwas anderes: Im Gegenzug zu einem Zeitraum, den eine Frist angibt, ist ein Zahlungsziel immer ein konkretes Datum, das auf der Rechnung angegeben wird. Hier reicht auch der oft verwendete Passus „Zahlbar sofort und ohne Abzug" auf der Rechnung.
Langes vs. kurzes Zahlungsziel für die Rechnung
Tatsächlich ist das Thema Zahlungsziel im Alltag vieler Unternehmer weit weniger selbstbestimmt, als dies im Privatsektor (B2C) der Fall ist. Vielmehr sehen die Zahlungsbedingungen vieler potenzieller Kunden immer längere Zahlungsziele vor und gerade in Krisenzeiten wird das Zahlungsziel voll ausgereizt oder es kommt sogar zum Verzug beim Zahlungseingang.
Aus diesem Grund vereinbaren immer mehr Unternehmen mit ihren Kunden auch Zahlungsziele von 60-120 Tagen, um Kunden zu halten und sogar zu Stammkunden zu machen. Ein beliebtes Werkzeug, um mit einem Kunden allerdings ein kurzes Zahlungsziel für eine Rechnung zu realisieren, ist dabei der Skonto. Dabei handelt es sich um einen Preisnachlass von in der Regel 2% für den Käufer, wenn die Zahlung der Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist vor der eigentlichen Fälligkeit erfolgt. Die Höhe des Rabatts in Prozent sowie der konkrete Geldbetrag für den Skonto müssen auf der Rechnung vermerkt sein.
Dies funktioniert allerdings nur, wenn der Kunde über entsprechende Liquidität verfügt, um die Rechnung zeitnah zu begleichen. Leider ist gerade dies immer wieder nicht der Fall, sodass das angestrebte Zahlungsziel dennoch überschritten wird. So können dann weder der Rechnungssteller von schneller Liquidität noch der Schuldner von dem Rabatt profitieren.
Optimale Zahlungsbedingungen mit Factoring
Factoring ist ein attraktiver Weg für Unternehmen, um sich mit dem Thema Zahlungsziel oder dem Mahnprozess gar nicht mehr zu belasten und damit auch frisches Geld für andere Aufgaben freizusetzen. Der Verkauf der fälligen Rechnung - im Bestfall sogar fortlaufend - hat darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Das Risiko eines Ausfalls der Forderung geht beim echten Factoring auf den Dienstleister über. Gerade Unternehmen, die schon den Weg einer Skontierung gehen, sollten sich dieses Angebot sehr genau ansehen, um von der verlässlich fließenden Liquidität profitieren zu können.
Nicht zuletzt können dank Factoring auch unattraktive Zahlungsziele von Kunden mit Leichtigkeit akzeptiert werden, was insbesondere im Akquiseprozess ein wertvoller Joker gegenüber potenziellen Mitbewerbern ist. Also beste Karten mit einem Factoringpartner.
Unser Tipp: Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen für das Factoring-Verfahren geeignet ist? Machen Sie hier unseren unverbindlichen und kostenfreien Factoring-Check.
Häufige Fragen zum Thema Zahlungsziel & Zahlungsfrist
Welche Zahlungsfristen gibt es?
Grundsätzlich gilt: Zahlungsfristen können individuell zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden. Weit verbreitet sind:
-
Sofort fällig (Zahlung muss direkt nach Erhalt der Ware oder Leistung erfolgen)
-
7, 14 oder 30 Tage nach Rechnungserhalt (am häufigsten in der Praxis anzutreffen)
Die gesetzliche Zahlungsfrist (standardmäßig 30 Tage nach Rechnungserhalt) gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zudem gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Maximaldauer. Empfehlenswert sind immer Fristen zwischen 7 und maximal 30 Tagen, um unnötige Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Sind 7 Tage Zahlungsziel zulässig?
Ja, ein Zahlungsziel von 7 Tagen ist grundsätzlich zulässig. Üblicherweise findet man dieses Zahlungsziel jedoch meist nur bei kleineren Beträgen oder im Handel mit schnell drehenden Waren. Notwendige Bedingung: das Zahlungsziel von 7 Tagen muss klar auf der Rechnung kommuniziert und von beiden Parteien bei Vertragsschluss akzeptiert werden.
Was heißt „Zahlungsziel 14 Tage“?
Ein Zahlungsziel von 14 Tagen bedeutet, dass der Rechnungsempfänger innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt den fälligen Betrag vollständig bezahlen muss. Entscheidend ist dabei der Tag des Zahlungseingangs beim Empfänger. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein - sofern kein anderes Vorgehen ausdrücklich vereinbart wurde.
Wann ist eine Zahlung fristgerecht eingegangen?
Maßgeblich ist grundsätzlich der Tag, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto des Empfängers eingeht (Tag des Zahlungseingangs), und nicht der Zeitpunkt, an dem der Kunde die Zahlung angewiesen hat (Tag der Überweisung). Kunden sollten daher die Banklaufzeiten berücksichtigen, um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema „Wie lange darf eine Überweisung dauern?“.
Muss ich eine Mahnung senden, wenn der Kunde die Zahlungsfrist nicht einhält?
Nicht immer. Fall a): Wenn auf der Rechnung eine klare Zahlungsfrist oder ein Zahlungsziel (z. B. „zahlbar bis zum 31.12.2025“) angegeben ist, tritt nach Ablauf dieser Frist automatisch Verzug ein – eine zusätzliche Mahnung ist nicht erforderlich. Fall b): Sollte kein konkretes Datum oder keine eindeutige Frist angegeben sein (z.B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt“ ohne Angabe eines konkreten Datums), ist in der Regel eine Mahnung erforderlich, um den Kunden in Verzug zu setzen. Hier finden Sie weiterführende Inhalte zum Thema Mahnwesen, Mahnbescheid & Mahnverfahren.
Darf mein Kunde eigenständig das Zahlungsziel verlängern?
Nein. Ihr Kunde darf nicht eigenmächtig die Zahlungsfrist verändern oder verlängern. Dafür wird immer die Zustimmung des Rechnungsstellers benötigt. Falls ein Kunde dennoch eigenständig ein längeres Zahlungsziel beansprucht, entsteht automatisch Zahlungsverzug. Dann können Verzugszinsen oder Mahngebühren fällig werden.
Auf der Rechnung ist kein Zahlungsziel angegeben. Was passiert nun?
Sollte auf einer Rechnung kein konkretes Zahlungsziel angegeben sein, gilt automatisch die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Frist beginnt mit Erhalt der Rechnung - spätestens aber mit Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung (§ 286 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Dafür ist keine zusätzliche Mahnung erforderlich.Ein letzter Tipp in diesem Zusammenhang: Sollten Sie bereits das Factoring-Verfahren in Ihrem Unternehmen einsetzen, sollten Sie sicherstellen, dass stets alle vom Factoring-Anbieter benötigten Informationen auf der Rechnung enthalten sind, bevor sie die Rechnung einreichen. Hier finden Sie weiterführende Informationen dazu, wie Sie eine Rechnung richtig schreiben.








