
Amortisation / amortisieren: Definition & Erklärung
Definition von Amortisation
Der Begriff Amortisation leitet sich vom französischen Wort amortir (=tilgen) ab und beschreibt die Rückführung von Investitionsausgaben. Eine Investition hat sich amortisiert, wenn die daraus resultierenden Erträge ihre Anschaffungskosten ausgleichen. Auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaft findet der Begriff Amortisation anklang, da sich damit die Rentabilität einer Investition für ein Unternehmen bestimmen lässt.
Amortisationszeit
Der Zeitraum, welcher benötigt wird, um mit den Erträgen die zuvor aufgewendeten Investitionskosten zu decken, wird dabei als Amortisationszeit bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt ist es einem Unternehmen möglich, mit der Investition Gewinne zu erzielen. Daher wird die Amortisationszeit mittels statischer oder dynamischer Amortisationsrechnung ermittelt, bevor eine Investition getätigt wird.
Amortisation: Rückzahlung, Tilgung und Finanzierung
Bei einer Amortisation kann es sich des Weiteren auch um eine ratenweise Tilgung eines festgelegten Planes handeln, wie es etwa beim Leasing der Fall ist. Beim Leasing wird zwischen zwei Arten der Amortisation unterschieden. Einerseits gibt es die Vollamortisationsverträge (VA) und andererseits die Teilamortisationsverträge (TA).
Bei einer Vollamortisation wird die Anschaffung bzw. das Leasingobjekt innerhalb einer zuvor festgelegten und unkündbaren Laufzeit durch die Leasingraten gänzlich amortisiert. Dabei werden alle anfallenden Ausgaben, wie etwa Anschaffungskosten oder Zinsen vom Leasingnehmer gedeckt. Es muss dabei keine finale Schlusszahlung geleistet werden.
Bei der Teilamortisation reichen die vereinbarten Leasingraten hingegen nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasinggebers zu decken. Es wird nur ein Teil der anfallenden Kosten durch die Raten amortisiert. Am Ende der Leasinglaufzeit kann bei einer solchen Amortisation daher eine Rest - oder Schlussrate fällig werden, warum man hier auch vom sogenannten Restwert-Leasing spricht. Diese errechnet sich aus dem Gesamtwert des Leasinggegenstandes, sowie den bisher bezahlten Leasingraten. Die Vollamortisation am Ende der Vertragslaufzeit kann überdies auch durch eine Restwertgarantie des Leasingnehmers oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers erreicht werden.