
Abschlusszahlungen
Kündigt ein Leasing-Nehmer einen kündbaren Leasingvertrag, wird eine Abschlusszahlung oder Schlusszahlung fällig, die durch den Leasing-Nehmer zu erbringen ist. Bei Beginn des Vertrages wird in der Regel eine Staffelung nach möglichen terminlichen Kündigungszeitpunkten vertraglich im Vorhinein festgelegt. Nach dieser Staffelung richtet sich die Höhe der Abschlusszahlung. Der Leasing-Geber bleibt bei der Kündigung des Vertrages auch nach der Abschlusszahlung Eigentümer des Leasing-Objekts.