
Kündbarer Leasingvertrag
Bei kündbaren Leasingverträgen stehen die Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Beendigung bereits bei Vertragsabschluss fest. Um eine Klassifikation des Vertrags als Mietkaufvertrag zu vermeiden, ist eine Kündigung – gegen eine festgelegte Abschlusszahlung – frühestens nach Ablauf von 40 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Objekts möglich. Auf diese Weise lassen sich die Leasingobjekte stets den betrieblichen Anforderungen anpassen.
Kündbare Leasingverträge sind immer dann sinnvoll, wenn die amtliche AfA-Zeit unter der gewünschten Vertragslaufzeit liegt, wie beispielsweise beim IT-Hardware-Leasing, und der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht bilanzieren möchte.
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