Prüfen Sie ganz einfach und unverbindlich mit nur wenigen Eckdaten, ob Ihr Unternehmen für Factoring geeignet ist. Der Check ist zu 100 % anonym und Sie erfahren in Echtzeit, ob Sie von sofortiger Liquidität profitieren können.

Was ist ein Gläubiger?
Bei einem Gläubiger handelt es sich um eine Person oder eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Verein, Stiftung), die gegenüber einem Schuldner eine Leistung fordern kann. In der Geschäftswelt ist damit meist eine Forderung in Form von Geld verbunden. Aber auch im Rahmen des Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfts findet diese Formulierung Anwendung. Auch die Erbringung einer Leistung in Form von zum Beispiel Dienstleistungen kann möglich sein. In einer Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.
Der Begriff des Gläubigers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 241 Absatz 1 Satz 1 BGB). Beispiele für vertragliche Schuldverhältnisse im Zusammenhang mit Unternehmen sind:
- Kaufvertrag: Kunde schuldet Kaufpreis
- Kredit-/Darlehensvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Darlehenszahlungen, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
- Mietvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietzahlungen
- Mietkauf-Vertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietkaufraten, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
- Leasingvertrag (Kunde schuldet regelmäßige Leasingraten, ggf. einmalige Leasing-Sonderzahlungen zu Beginn der Leasing-Laufzeit, und je nach Leasing-Variante den Restwert am Laufzeitende
- Factoring-Vertrag: der Factoring-Kunde ist der Gläubiger seiner Abnehmer, die ihm die Zahlung der Rechnung schulden
Welche Schritte kann ein Gläubiger unternehmen?
Um seine Forderungen effektiv durchzusetzen, kann ein Gläubiger verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst erfolgt in der Regel die schriftliche Mahnung an den Schuldner, in der dieser zur Zahlung oder Erfüllung der geschuldeten Leistung aufgefordert wird. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann der Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder das Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Im Erfolgsfall kann der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangen, mit dem er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Kontopfändung oder die Sachpfändung, gegen den Schuldner einleiten kann. Darüber hinaus steht dem Gläubiger die Möglichkeit offen, sich bereits im Vorfeld durch Sicherheiten – etwa Bürgschaften, Grundschulden oder Eigentumsvorbehalte – gegen einen möglichen Forderungsausfall abzusichern.
Welche Rechte haben Gläubiger im Insolvenzfall?
Im Insolvenzfall haben Gläubiger spezielle Rechte, um ihre offenen Forderungen gegenüber dem zahlungsunfähigen Schuldner geltend zu machen. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie im Rahmen der sogenannten Insolvenzquote berücksichtigt werden. Obwohl im Insolvenzverfahren für gewöhnlich eine vollständige Begleichung aller Forderungen selten ist, erhalten Gläubiger zumindest einen anteiligen Ausgleich aus der Insolvenzmasse, der durch einen Insolvenzverwalter gerecht verteilt wird. Darüber hinaus genießen bestimmte Gläubiger, wie beispielsweise solche mit besicherten Forderungen oder Pfandrechten, Vorrang gegenüber einfachen Insolvenzgläubigern und erhalten bevorzugte Befriedigung. Es ist auch wichtig, dass Gläubiger im Insolvenzfall rechtzeitig handeln und ihre Ansprüche fristgerecht anmelden, um ihre gesetzlichen Rechte und mögliche finanzielle Rückflüsse nicht zu verlieren.
Schutz vor Forderungsausfall
Unternehmen und Selbstständige können sich effektiv dagegen schützen, als Gläubiger auf offenen Forderungen sitzen zu bleiben. Denn: Um sich gegen einen Forderungsausfall zu schützen bzw. das Ausfallrisiko senken (s. hierzu auch Delkredere-Schutz), ist Factoring im Geschäftskontext ein wirksames Werkzeug. Der Factoring-Kunde verkauft dabei seine Forderungen an ein Factoring-Institut gegen Zahlung einer Factoring-Gebühr und profitiert neben sofortiger Liquidität und Unterstützung beim Debitorenmanagement - von einem 100%igem Ausfallschutz. Wichtig: Dies ist jedoch nur beim sog. echten Factoring der Fall (vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Factoring-Arten).