Was ist ein Gläubiger?

Bei einem Gläubiger handelt es sich um eine Person oder eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Verein, Stiftung), die gegenüber einem Schuldner eine Leistung fordern kann. In der Geschäftswelt ist damit meist eine Forderung in Form von Geld verbunden. Aber auch im Rahmen des Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfts findet diese Formulierung Anwendung. Auch die Erbringung einer Leistung in Form von zum Beispiel Dienstleistungen kann möglich sein. In einer Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.

 | einfach ausgedrückt: Gläubiger nennt man denjenigen, dem eine Zahlung zusteht.

 

Der Begriff des Gläubigers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 241 Absatz 1 Satz 1 BGB). Beispiele für vertragliche Schuldverhältnisse im Zusammenhang mit Unternehmen sind: 

  • Kaufvertrag: Kunde schuldet Kaufpreis
  • Kredit-/Darlehensvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Darlehenszahlungen, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
  • Mietvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietzahlungen
  • Mietkauf-Vertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietkaufraten, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
  • Leasingvertrag (Kunde schuldet regelmäßige Leasingraten, ggf. einmalige Leasing-Sonderzahlungen zu Beginn der Leasing-Laufzeit, und je nach Leasing-Variante den Restwert am Laufzeitende
  • Factoring-Vertrag: der Factoring-Kunde ist der Gläubiger seiner Abnehmer, die ihm die Zahlung der Rechnung schulden
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Welche Schritte kann ein Gläubiger unternehmen?

Um seine Forderungen effektiv durchzusetzen, kann ein Gläubiger verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst erfolgt in der Regel die schriftliche Mahnung an den Schuldner, in der dieser zur Zahlung oder Erfüllung der geschuldeten Leistung aufgefordert wird. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann der Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel die Einschaltung eines Inkassounternehmens oder das Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Im Erfolgsfall kann der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangen, mit dem er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Kontopfändung oder die Sachpfändung, gegen den Schuldner einleiten kann. Darüber hinaus steht dem Gläubiger die Möglichkeit offen, sich bereits im Vorfeld durch Sicherheiten – etwa Bürgschaften, Grundschulden oder Eigentumsvorbehalte – gegen einen möglichen Forderungsausfall abzusichern.

 

Welche Rechte haben Gläubiger im Insolvenzfall?

Im Insolvenzfall haben Gläubiger spezielle Rechte, um ihre offenen Forderungen gegenüber dem zahlungsunfähigen Schuldner geltend zu machen. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie im Rahmen der sogenannten Insolvenzquote berücksichtigt werden. Obwohl im Insolvenzverfahren für gewöhnlich eine vollständige Begleichung aller Forderungen selten ist, erhalten Gläubiger zumindest einen anteiligen Ausgleich aus der Insolvenzmasse, der durch einen Insolvenzverwalter gerecht verteilt wird. Darüber hinaus genießen bestimmte Gläubiger, wie beispielsweise solche mit besicherten Forderungen oder Pfandrechten, Vorrang gegenüber einfachen Insolvenzgläubigern und erhalten bevorzugte Befriedigung. Es ist auch wichtig, dass Gläubiger im Insolvenzfall rechtzeitig handeln und ihre Ansprüche fristgerecht anmelden, um ihre gesetzlichen Rechte und mögliche finanzielle Rückflüsse nicht zu verlieren.

 

Schutz vor Forderungsausfall

Unternehmen und Selbstständige können sich effektiv dagegen schützen, als Gläubiger auf offenen Forderungen sitzen zu bleiben. Denn: Um sich gegen einen Forderungsausfall zu schützen bzw. das Ausfallrisiko zu senken (s. hierzu auch Delkredere-Schutz), ist Factoring im Geschäftskontext ein wirksames Werkzeug. Der Factoring-Kunde verkauft dabei seine Forderungen an ein Factoring-Institut gegen Zahlung einer Factoring-Gebühr und profitiert neben sofortiger Liquidität und Unterstützung beim Debitorenmanagement - von einem 100%igem Ausfallschutz. Wichtig: Dies ist jedoch nur beim sog. echten Factoring der Fall (vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Factoring-Arten).

 

Praxisbeispiel: Wie verbessert sich die Situation des Gläubigers bei Anwendung des Factoring-Verfahrens?

  • Ausgangssituation: Ein mittelständisches Unternehmen (=Gläubiger) verkauft eine Maschine und stellt dem Kunden (=Debitor) eine Rechnung über 20.000 Euro mit einer Zahlungsfrist von 90 Tagen. Um nicht so lange auf das Geld warten zu müssen, nutzt das Unternehmen Factoring.
     
  • Forderungsverkauf: Der Gläubiger verkauft die Forderung gleichzeitig an eine Factoring-Gesellschaft. Diese zahlt dem Unternehmen sofort z.B. 90% des Rechnungsbetrags aus, hier beispielhaft mit einer Gebühr von 1,1 % (220 Euro) und einem Sicherheitseinbehalt von 10 % (2.000 Euro), also 17.780 Euro.
     
  • Weitere Leistungen des Factoring-Anbieters: Der Factoring-Anbieter übernimmt das Risiko und das Forderungsmanagement. Zudem fällt ein Factoring-Zins von ca. 5,5 % pro Jahr auf den ausgezahlten Betrag (bis zu 20.000 Euro) an, was für 90 Tage etwa 275 Euro beträgt und dementsprechend niedriger ausfällt, wenn der Kunde (Debitor) schneller bezahlt.
     
  • Zahlung des Kunden: Nach 90 Tagen zahlt der Kunde die Rechnung von 20.000 Euro an den Factoring-Anbieter, nicht mehr an den Gläubiger direkt. Unmittelbar nach Zahlungseingang überweist der Factoring-Anbieter den Sicherheitseinbehalt (Restbetrag) von 2.000 Euro an das Unternehmen. Der Factoring-Zins wird monatlich verrechnet, was für 90 Tage summiert 275 Euro bedeuten würde.
     
  • Zusammengefasst: 

    Das Unternehmen (Gläubiger):

    • erhält sofortige Liquidität in Höhe von 17.880 Euro (Rechnungsbeitrag minus Gebühr und Sicherheitseinbehalt) 
    • erhält nach 90 Tagen (Zahlungsfrist): 2.000 Euro
    • zahlt eine Factoring-Gebühr von z.B. 220 Euro und dem Zins von z.B. 275 Euro
       

    Zur Einordnung der Kosten: 

    • durch die schnelle Verfügbarkeit von Kapital kann das Unternehmen meist Skonti im Einkauf wahrnehmen und auf die Gewährung von Kundenboni komplett verzichten, d.h. die Kosten ganz oder teilweise kompensieren
    • das Unternehmen profitiert von der Übernahme des Zahlungsausfallrisikos durch den Factoring-Anbieter sowie auf Wunsch durch eine Entlastung im Debitorenmanagement
    • alternativ würden bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf bei einem Kontokorrentkredit deutlich höhere Zinsen anfallen (durchschnittlich 10 %)

     

    (**Hinweis: Die verwendeten Zinssätze dienen allein der Beispielrechnung, in der Realität bestimmen die individuellen Voraussetzungen Ihres Unternehmens die tatsächlichen Kosten.)

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