Im Bereich der Elektromobilität gibt es neben den viel beachteten E-Bikes, E-Scootern und E-Autos noch weitere sehr interessante Ansätze zu entdecken, die zudem enormes Potential für den Mittelstand in sich bergen. So zum Beispiel die sogenannten E-Lastenräder, die im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom Bund gefördert werden. Eine Anschaffung kann sich also lohnen – hier die Details!

E-Lastenrad: Jetzt Förderung sichern!
E-Cargobikes: Nützliche Packesel
E-Cargobikes sind im innerstädtischen und dörflichen Lieferverkehr eine interessante und umweltfreundliche Alternative zu klassischen Transportern, denn sie können mit Muskelkraft und elektrounterstützt gleich mehrere hundert Kilogramm schwere Lasten transportieren. Förderungsberechtigt im Rahmen der Richtlinie sind deshalb neben Unternehmen, Freiberuflern und Kommunen auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Krankenhäuser. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, Anhänger oder Gespann. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Interessante Alternative
Mit der Kaufprämie für E-Lastenräder dürfte sich für die angesprochene Zielgruppe ein interessantes Nutzungsspektrum für diese praktischen Helfer ergeben. Die mittlerweile durch das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) konkretisierte Mindest-Nutzlast erhöht die Anzahl der förderungsfähigen E-Cargobikes zudem enorm. Damit erfüllen wesentlich mehr E-Cargobikes, elektrifizierte Lastenanhänger und Gespanne das Kriterium der Mindest-Nutzlast als bisher angenommen. Ein Blick in die Förderrichtlinien lohnt sich also auf jeden Fall.
Richtig finanzieren!
Wer über die Anschaffung eines oder gleich mehrerer E-Lastenräder nachdenkt, dem sei auch die Möglichkeit einer Finanzierung ans Herz gelegt. Wichtig hierbei ist die Anforderung, dass das geförderte Gut auch in das Eigentum des Antragstellers übergeht. Dementsprechend ist ein Mietkauf das Mittel der Wahl. Hierbei muss der Eigentumsübergang innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Maßnahme im Mietkaufvertrag festgehalten sein. In diesem Sinne: Von der Fahrzeugflotte bis zur Milchkuh und vom Oldtimer bis zur IT – seit über 45 Jahren steht Ihnen abcfinance mit flexiblen Finanzierungslösungen zur Seite. Auch bei der Anschaffung eines oder mehrerer E-Lastenräder. Ein Anruf und Sie wissen mehr!