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Energiewende: Der Mittelstand startet durch!

Lesezeit: 3 Min

Viel wurde in den vergangenen Monaten und Jahren über den Ausbau erneuerbarer Energien gesprochen, geschrieben und debattiert. Dem deutschen Mittelstand scheinen die Fakten nun auszureichen – er handelt: Eine große Mehrheit der mittelständischen Unternehmen will aktuellen Zahlen zufolge in erneuerbare Energien investieren. Ironischerweise ist es dabei die Bürokratie, die den zumindest teilweise verordneten Wandel immer wieder ausbremst. Hier die Details!

Neue Dynamik schafft Wettbewerbsverschiebungen

Erstaunlich hierbei: Unter den nur 13 Prozent, die nichts in Richtung Photovoltaik oder Windkraft planen, sind vor allem kleinere Mittelständler. Dabei sollten gerade diese Unternehmen das disruptive Potenzial im Auge haben. Denn: Mitbewerber, die jetzt in die mittelfristig kostengünstigere Sonnenenergie oder gar Windkraft investieren, können alsbald auch von einer günstigeren Produktion profitieren. Dabei kommen dank Leasing auch kleine Unternehmen und Mittelständler schnell und ohne große Investitionen zur eigenen PV-Anlage – ein Handeln wäre also wirklich sinnvoll.  Die Leasing-Raten sind dabei in der Regel voll als Betriebsausgaben absetzbar. Wer also jetzt nicht umdenkt, könnte recht schnell abgehängt werden. Wesentlich günstiger wird der Strompreis wohl nicht mehr werden.

Der Staat bessert nach

Analog zum letztjährigen Osterpaket, das im Schatten der Ukrainekrise ausgerollt wurde, versprach Bundeswirtschaftsminister Habeck im Übrigen erst jüngst neue Solar- und Windpakete, mit denen auch Bürokratie-Hemmnisse abgebaut werden sollen. Hilfreich wäre hier zum Beispiel eine Bagatellgrenze, damit nicht jeder Unternehmer mit der Einspeisung zum Energielieferanten wird. Die daraus resultierenden Meldepflichten helfen niemandem, die Energiewende voranzutreiben. Ähnliche Erleichterungen haben schon dem Privat-PV-Markt gute Dienste erwiesen: So wurde Ende 2022 beschlossen, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und auch die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer befreit sind – und dies rückwirkend seit dem 1. Januar 2022. Kleine Photovoltaikanlagen unter 30 kWp sind seitdem grundsätzlich steuerfrei.

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