Mehrkilometer-/ Minderkilometer-Leasing-Vertrag

Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden die Vertragslaufzeit, eine kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs und die Leasingrate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer eine Vergütung pro 1.000 Kilometer Minderleistung. Überschreitet der Leasing-Nehmer die vereinbarte Laufleistung, muss er in der Regel einen Aufpreis zahlen. Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückgegeben, der sowohl das Verwertungsrisiko als auch das Restwertrisiko trägt. Der Leasing-Nehmer muss das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand halten. Andernfalls ist er verpflichtet, einen Ausgleich für den zustandsbedingten Fahrzeugminderwert zu zahlen.

Die Vertragsgestaltung beim Kilometerleasing orientiert sich an der voraussichtlichen Fahrleistung. Da der spätere Fahrzeugwert nicht Grundlage der Abrechnung ist, profitieren Leasing-Nehmer von einer hohen Kalkulations- und Planungssicherheit.

Beispiel: Wird für ein Fahrzeug eine Laufleistung von 60.000 Kilometern über drei Jahre vereinbart und am Vertragsende wurden lediglich 55.000 Kilometer gefahren, erhält der Leasing-Nehmer eine Vergütung für die Minderkilometer. Bei einer tatsächlichen Laufleistung von 65.000 Kilometern fällt dagegen eine Nachzahlung für die Mehrkilometer an.

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Unsere Kennzahlen
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