Leasing ist als verlässliches Werkzeug zur Finanzierung mittlerweile fest etabliert im Mittelstand und eine gute Alternative zum Kauf eines Objekts. Leasingnehmer schätzen die vielen Vorteile, die sich aus einem Leasingvertrag für Liquidität, Planbarkeit und die Bilanz ergeben. Unklarheit herrscht dabei nur in der Abgrenzung zur klassischen Miete und den Unterschieden zwischen beiden Methoden. Hier ein Überblick als Vorbereitung zum neuen Leasingvertrag!

Leasing vs. Miete: Wo liegt der Unterschied?
Was ist Leasing?
Tatsächlich handelt es sich beim Leasing (engl. to lease "mieten") um einen sogenannten atypischen Mietvertrag zwischen einem Leasingnehmer (Mieter) und einem Leasinggeber (Vermieter). Das bedeutet, dass aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit der Inhalt des Leasingvertrags auch abweichend von den gesetzlich geregelten Bestimmungen des Mietrechts aufgesetzt werden kann. Genau aus diesen Abweichungen in all ihren Ausprägungen entstehen auch die Unterschiede zum Mietvertrag. Beim Leasing sind verschiedene Aspekte der Vermietung anders geregelt, da auch der Zweck ein anderer ist - zum Beispiel der einer Finanzierung.
Ein Beispiel: Bei einer Automiete ist es gemeinhin nicht üblich, das Fabrikat, Ausstattungsmerkmale oder die Farbe des Fahrzeugs von Mieter bestimmen zu lassen – beim Leasing hingegen schon. Zudem dürften auch die wenigsten Fahrzeug-Mieter mit ihrem Leihwagen durch eine Inspektion positiv bei ihrem Vermieter aufgefallen sein.
Genau hierbei zeigt sich auch ein wesentlicher Unterschied: Beim Leasing handelt es sich um eine Finanzierungsalternative mit entsprechenden Vorteilen, die im Gegensatz zur Miete auf eine langfristige Nutzung mit der Möglichkeit des Erwerbs am Ende der Vertragslaufzeit angelegt ist. Allerdings steht die Kaufabsicht nicht im Vordergrund. Steht der spätere Erwerb des Objekts stärker im Fokus, kann ein Mietkaufvertrag eine passende Alternative sein.
Rechte und Pflichten
Obwohl Leasing und Miete ähnlich wirken, unterscheiden sie sich bei den Pflichten während der Vertragslaufzeit. Beim Leasing trägt der Leasingnehmer üblicherweise die Verantwortung für Wartung, Instandhaltung und Versicherung des Leasingobjekts. Diese Leistungen können jedoch auch über Full-Service-Angebote abgedeckt werden. Bei einem Mietvertrag ist für Wartung und Instandhaltung grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.
Darüber hinaus unterscheiden sich Miete und Leasing auch in einem weiteren Punkt: Während die Miete meist auf unbestimmte Zeit (wie zum Beispiel bei privat genutzten Immobilien) und kurzfristig – beispielsweise als Ersatz für ein eigenes Auto - abgeschlossen wird, ist der Leasingvertrag für einen ganz bestimmten Zeitraum angelegt. Die Laufzeit ist grundsätzlich flexibel, wird aber durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingegrenzt.
Im Gegensatz zur klassischen Miete sind Leasingverträge häufig langfristig ausgelegt. Es gibt jedoch auch Modelle wie den kündbaren Leasingvertrag.
Feste Leasingrate vs. veränderliche Miete
Bei einem Leasingvertrag stehen zu Beginn schon die Laufzeit sowie die Leasingraten inklusive der vereinbarten Zusatzleistungen fest, sodass für den Leasingnehmer volle Planbarkeit gegeben ist. Bei der Miete hingegen sind Mieterhöhungen über die Laufzeit in gewissem gesetzlichem Rahmen möglich und üblich. Auch dies ist ein erheblicher Unterschied.
Beispiele aus der Praxis
Malerbetrieb: Hubarbeitsbühne für einen einzelnen Auftrag
Ein Malerbetrieb mit zwölf Mitarbeitern übernimmt die Fassadensanierung einer Wohnanlage. Für die Arbeiten in acht Metern Höhe braucht er acht Monate lang eine Hubarbeitsbühne, danach nicht mehr. Der Betrieb entscheidet sich für Miete zu 1.450 € im Monat, weil er sich für einen befristeten Bedarf nicht über Jahre binden will. Nach acht Monaten hat er 11.600 € gezahlt und gibt die Bühne zurück — ohne Restwertrisiko und ohne ein Gerät im Bestand, das anschließend stillsteht.
Steuerkanzlei: 20 Arbeitsplatzrechner über vier Jahre
Eine Steuerkanzlei ersetzt 20 Arbeitsplatzrechner samt Monitoren. Die Geräte sind durchgehend im Einsatz und sollen nach vier Jahren wieder auf aktuellem Stand sein. Die Kanzlei least die Ausstattung für 1.100 € im Monat zu einer über die gesamte Laufzeit festen Rate. Nach 48 Monaten gibt sie die Geräte zurück und least die Nachfolgegeneration. Miete wäre bei diesem Dauerbedarf über vier Jahre spürbar teurer gewesen und hätte weder eine feste Rate noch eine Übernahmeoption geboten.
Spedition: Dauerbedarf und Saisonspitze getrennt gelöst
Eine Spedition betreibt in ihrem Umschlaglager drei Gabelstapler im Dauereinsatz und least sie über 60 Monate zu je 620 € im Monat — der Bedarf besteht dauerhaft, die feste Rate ist über fünf Jahre kalkulierbar. In den drei Monaten vor Weihnachten steigt das Sendungsvolumen so stark, dass ein vierter Stapler gebraucht wird; diesen mietet die Spedition für 890 € im Monat. Für die Saison zahlt sie damit 2.670 € — statt sich fünf Jahre an ein Gerät zu binden, das elf Monate im Jahr stünde.
Häufige Fragen
Was ist Leasing?
Beim Leasing überlässt Ihnen der Leasinggeber ein Objekt für eine fest vereinbarte Laufzeit gegen eine monatliche Rate. Das Objekt bleibt rechtlich sein Eigentum, Sie nutzen es wie ein eigenes. Am Ende der Laufzeit geben Sie es zurück oder übernehmen es — je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist.
Was ist Miete?
Bei der Miete überlässt Ihnen der Vermieter ein Objekt für einen meist kürzeren und oft flexibel verlängerbaren Zeitraum. Ein Mietvertrag lässt sich in der Regel kurzfristiger beenden als ein Leasingvertrag, ist dafür pro Monat teurer. Wartung und Instandhaltung liegen häufig beim Vermieter.
Wann ist Miete günstiger als Leasing?
Miete lohnt sich, wenn Sie ein Objekt nur vorübergehend brauchen — für einen einzelnen Auftrag, eine Saison oder eine Spitzenlast. Sobald ein Objekt über Jahre im Einsatz ist, ist Leasing mit fester Rate in der Regel günstiger und besser planbar. Als Faustregel gilt: je länger und gleichmäßiger die Nutzung, desto eher Leasing.
Kann ich ein Leasingobjekt am Ende der Laufzeit übernehmen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Verträgen mit Restwert oder Kaufoption können Sie das Objekt zum vereinbarten Betrag übernehmen, bei reinen Nutzungsverträgen geben Sie es zurück. Wenn eine spätere Übernahme für Sie wahrscheinlich ist, sollten Sie das vor Vertragsabschluss festhalten.








