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Gesetzliche Änderungen: Das bringt das Jahr 2023

Lesezeit: 5 Min

In diesen Zeiten von anstehenden und geplanten Änderungen zu schreiben, mag wie Hohn klingen. Ist doch spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg unser Alltag geprägt von sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und neuen Herausforderungen. Nichtsdestoweniger gibt es darüber hinaus auch eine Reihe von gesetzlichen Änderungen, die im kommenden Jahr anstehen und viele Unternehmen betreffen. Sozusagen die Pflicht zu der Kür dieser anspruchsvollen Zeiten. Hier also die Highlights für das kommenden Jahr 2023!

Mögliche Änderung bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU)

Für den 01. Januar war eine Änderung für Arbeitnehmer in Sachen der Krankschreibung geplant. So sollte der klassische Krankenschein entfallen und durch eine Digitale Benachrichtung an den Arbeitgeber ersetzt werden - aktuell ist die genaue Umsezung aber unklar.

Zukünftig soll aber die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten. Dies sollte eigentlich bereits seit Juli 2022 der Fall sein, wurde allerdings durch Corona und Probleme in der Testphase verschoben. Die Anfrage der Arbeitnehmerdaten bei der Krankenkasse setzt dabei ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem voraus. Das e-AU-Verfahren - wie der neue Vorgang heißt - kann auch über systemgeprüfte Ausfüllhilfen der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Weitere Änderungen werden wirksam: EEG

Die Neufassung des EEG ist im Rahmen des Osterpakets bereits beschlossen wurden – allerdings gilt der Großteil erst ab Januar 2023. Eine wichtige Änderung der Neufassung sind höhere Vergütungssätze vor PV-Anlagen zur Volleinspeisung. Hier die Details sowie weitere Highlights im Überblick:

  • Es gelten erhöhte Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz für PV-Anlagen, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden.
  • Spezielle höhere Vergütungssätze für Solaranlagen zur Volleinspeisung.
  • Die Absenkung der Vergütungshöhe wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.
  • Für Anlagen bis 25 kWp entfällt die technische Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
  • Auch PV-Anlagen auf Garagen, Carport oder im Garten werden gefördert.

Sie planen die Anschaffung einer PV-Anlage für Ihr Unternehmen? Lassen Sie sich jetzt beraten von unseren Experten der abcfinance green energy-solutions. Oder informieren Sie sich hier zunächst über die grundsätzlichen Möglichkeiten in Sachen Leasing & Finanzierung von PV-Anlagen.

Voll digital: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronisch unterstützte Buchprüfung - kurz euBP - verpflichtend vorgeschrieben. Bei dieser geht es darum, digitalisierte Daten der Entgeltabrechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung auszuwerten. Dies wird alle vier Jahre durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob im Rahmen der Entgeltabrechnung Umlagen und Abgaben richtig abgeführt wurden und den Meldepflichten nachgekommen wurde. Hierbei geht es insbesondere um Beiträge zur Sozialversicherung und die Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie dem Mutterschaftsgeld.

Weiterhin Nummer 1: abcfinance bleibt Ihr Mittelstandspartner

Wie auch immer sich diese unruhigen Zeiten weiterentwickeln – abcfinance bleibt mit attraktiven Finanzierungslösungen der verlässliche Partner des Mittelstands. Mit über 45 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen auch 2023 wie gewohnt mit Leasing, Factoring und Absatzfinanzierung zur Seite. Versprochen!

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