Das Jahr 2026 wird für viele mittelständische Unternehmen regelrecht zu einem Wendepunkt: Neue gesetzliche Vorgaben, steuerliche Anpassungen, verschärfte Berichtspflichten sowie ein deutlicher Modernisierungsdruck prägen die Agenda der neuen Bundesregierung. Wer hier frühzeitig plant, sichert sich nicht nur Stabilität, sondern verschafft sich echte Wettbewerbsvorteile. In diesem Überblick zeigen wir Ihnen, welche Neuerungen auf Unternehmen zukommen und wie sie sich strategisch darauf vorbereiten können!

2026 im Mittelstand: Diese Änderungen müssen Unternehmen jetzt auf dem Radar haben
Industriestrompreis: Entlastung für energieintensive Betriebe ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 führt die Bundesregierung einen subventionierten Industriestrompreis ein, und mithin eine der bedeutendsten Änderungen für energieintensive Unternehmen. Ziel ist es, insbesondere Branchen wie Stahl, Chemie, Glas, Papier oder Grundstoffindustrie zu entlasten, die durch hohe Stromkosten und internationale Konkurrenz stark unter Druck stehen. Unter dem neuen Modell sollen Unternehmen für einen Teil ihres Stromverbrauchs einen stark vergünstigten Tarif von etwa 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhalten — knapp die Hälfte dessen, was derzeit oft gezahlt wird. Die Subvention ist bis 2028 (teils bis 2030) befristet und an Bedingungen geknüpft: Gefördert werden Unternehmen, deren Produktion besonders energieintensiv und international wettbewerbsfähig ausgerichtet ist. Hierzu gibt es allerdings auch kritische Stimmen, unter anderem da Unternehmen die Hälfte des Rabatts in „Gegenleistungen“ investieren müssen. Für betroffene Betriebe allerdings bedeutet der Industriestrompreis:
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deutlich geringere Energiekosten für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
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mehr Spielraum bei Investitionen, Modernisierung und Innovation
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eine perspektivisch verbesserte Planungssicherheit bei Energie- und Produktionskosten
Steuern & Gesetzgebung: Komplexere Regeln, mehr Planungsbedarf
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Auch steuerlich bringt das Jahr 2026 eine ganze Reihe an Anpassungen mit sich – von erweiterten Dokumentationspflichten bis hin zu Änderungen bei Abschreibungen und dem Investitionsabzugsbetrag. Damit werden Unternehmen künftig stärker gefordert, steuerliche und finanzielle Strategien miteinander zu verzahnen. Wer früh prüft, wie sich die neuen Regelungen auf Projekte und Finanzierungsstrukturen auswirken, behält die Kontrolle über seine Planung – und profitiert von mehr wirtschaftlicher Stabilität. Hier die Änderungen im Überblick:
Steueränderungsgesetz 2025 (im Verfahren)
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Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 %
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Elektronische Bescheidbekanntgabe bei Vorsteuervergütungen
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Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
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Mobilitätsprämie wird entfristet
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Agrardiesel-Entlastung für Land- und Forstwirtschaft
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Klarstellung zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
Standortfördergesetz (StoFöG)
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Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für KMU & Start-ups
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Förderung von Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien & Infrastruktur
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Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich
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Höchstbetrag für § 6b-Rücklage / Roll-Over steigt von 500.000 € auf 2 Mio. €
Mindeststeueranpassungsgesetz
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Umsetzung neuer OECD-Vorgaben
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Berücksichtigung latenter Steuern in der Mindeststeuerberechnung
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Einführung einer verpflichtenden GloBE-Berichterstattung (Mindeststeuer-Report)
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
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Erhöhung des maximalen Förderbetrags ab 2027: 360 € statt bisher 288 €
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Ziel: Attraktivere betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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Digitalere, stärker risikoorientierte FKS-Prüfungen
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Aufbewahrungsfrist für Bank-/Versicherungsbelege steigt von 8 auf 10 Jahre
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Anpassungen im Straf- & Bußgeldrecht sowie bei der Vorsteueraufteilung
Nachhaltigkeit & Berichtspflichten: CSRD wird zur Pflicht – und zum Finanzierungsthema
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden ab 2026 weitere Unternehmensgruppen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Auch wenn einzelne Fristen verschoben wurden, rät die DIHK, frühzeitig mit dem Aufbau valider ESG-Daten zu beginnen. Denn klar ist: Nachhaltigkeit wird auch bei Finanzierungsentscheidungen immer wichtiger. Investitionen in energieeffiziente Maschinen, moderne Technik oder emissionsarme Flotten erleichtert und stärkt die ESG-Performance. In diesem Sinne: Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich bessere Ratings und attraktivere Konditionen.
Digitalisierung & Prozesse: E-Rechnung wird zum Standard
Die digitale Transformation erfährt 2026 einen weiteren Schub. Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich tritt voll in Kraft – Papierrechnungen sind dann nur noch mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Fes empfiehlt sich für Unternehmen dringend, ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme frühzeitig zu aktualisieren. Der Vorteil: Wer jetzt digitalisiert, profitiert langfristig von schlankeren Prozessen, geringerer Fehleranfälligkeit und stabilen Zahlungsflüssen. Übrigens: Für Factoring und Leasing ist die E-Rechnung ein zusätzlicher Erfolgsfaktor, denn digitalisierte Dokumente beschleunigen Bonitätsprüfungen, Auszahlungen und Vertragsprozesse erheblich.
Arbeitswelt & Personal: Mindestlohn steigt – Liquidität wird noch wichtiger
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Das Bundesarbeitsministerium erwartet, dass vor allem personalintensive Branchen wie Gastronomie, Handel und Logistik spürbar belastet werden. Unternehmen müssen deshalb noch stärker auf die Balance zwischen laufenden Kosten und Investitionen achten. Darüber hinaus steigen auch die Vergütungen für Auszubildende, die eine duale Ausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung beginnen. Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 Prozent auf 724 Euro. In den Folgejahren gelten dann folgende Mindestvergütugen:
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724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
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854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
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977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
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1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Finanzierung & Liquidität: Strengere Anforderungen, mehr Alternativen
Auch in 2026 wird die Luft bei der Kreditvergabe dünner: Banken prüfen Bonität und Cashflow genauer, und steigende Kosten durch zum Beispiel höhere Löhne belasten viele Betriebe zusätzlich. Die IHK München weist beispielsweise darauf hin, dass Unternehmen ihre Finanzplanung rechtzeitig anpassen müssen, um finanziell handlungsfähig zu bleiben. Für die Praxis bedeutet das: In 2026 wird Flexibilität einmal mehr zu einem zentralen Erfolgsfaktor. Leasing schafft dabei planbare monatliche Raten statt hoher Einmalinvestitionen, während Factoring sofortige Liquidität aus offenen Rechnungen generiert. Besonders in unsicheren Zeiten helfen solche Modelle, Investitionen zu sichern und Cashflow-Engpässe zu vermeiden.
Fazit: 2026 ist das Jahr der aktiven Planung – und der flexiblen Finanzierung
Die Vielzahl an Änderungen zeigt deutlich: 2026 bringt Herausforderungen, aber auch klare Chancen. Wer frühzeitig auf flexible Finanzierungsmodelle setzt, stärkt seine Liquidität, bleibt investitionsfähig und kann gesetzliche Anforderungen entspannt erfüllen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Weichen für ein erfolgreiches Jahr 2026 zu stellen. Seien Sie dabei!








