Leasing-Erlasse
Was sind Leasingerlasse?
Einfach gesagt: Leasingerlasse sind kein Gesetz, sondern steuerliche Richtlinien in Form von 4 Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Praktisch geht es um die Kernfrage: Wem wird der Leasinggegenstand steuerlich zugerechnet – Leasinggeber oder Leasingnehmer?
Ausführliche Erklärung & Einordnung: Zwischen 1971 und 1992 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mehrere behördliche Anordnungen, sogenannte Erlasse, zum Thema Leasing verabschiedet. Diese insgesamt vier Erlasse (s.u.) regeln die Zuordnung wirtschaftlichen Eigentums von gepachteten Gegenständen und sind bis heute gültig. Sie legen demnach fest, ob das wirtschaftliche Eigentum eines geleasten Objekts dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zugerechnet wird. Diese Erlasse bilden die steuerliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.
Die Leasing-Erlasse konkretisieren demnach für alle Leasingfälle die steuerliche Zurechnung nach dem wirtschaftlichen Eigentum. Ausschlaggebend ist nicht allein die zivilrechtliche Eigentumslage, sondern die jeweilige Vertragsgestaltung und ihre tatsächliche Durchführung. Die Zurechnung erfolgt dann danach, ob der Leasingnehmer den Leasinggeber wirtschaftlich von der Einwirkung auf den Leasinggegenstand ausschließen kann bzw. ob wesentliche Chancen und Risiken beim Leasingnehmer oder Leasinggeber liegen.
Grundsätzlich stellen Erlasse auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab, welche wiederrum in der in der amtlichen AfA-Tabelle geregelt ist. Wenn ein Leasingvertrag den rechtlichen Grundlagen entspricht, spricht man auch von „erlasskonform”.
Wofür gelten die Leasing-Erlasse?
Das BMF Schreiben bezieht sich auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilien), wie etwa Autos und auf unbewegliche Güter (Immobilien), wie etwa Gebäude und legt deren ertragssteuerliche Behandlung dar. Dabei ist die jeweilige Gestaltung des Leasingvertrags, sowie seine Durchführung wichtig. Beispielsweise richtet sich die Zurechnung nach Kriterien innerhalb der Leasingverträge wie etwa Kaufoption, Grundmietzeit oder Mietverlängerungsoptionen.
Welche Leasing-Erlasse gibt es?
Die vier bislang veröffentlichten Leasing-Erlasse sind:
- Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing vom 19.04.1971
- Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing vom 21.03.1972
- Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing vom 22.12.1975
- Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing vom 23.12.1991





