Was ist die Grundmietzeit beim Leasing?

Die Grundmietzeit beschreibt den Zeitraum, in dem ein Leasingvertrag fest vereinbart ist und weder vom Leasinggeber noch vom Leasingnehmer ordentlich gekündigt werden kann.

Sie ist nicht immer identisch mit der gesamten Vertragslaufzeit, auch da Leasingverträge nach Ablauf der Grundmietzeit je nach Vereinbarung beispielsweise verlängert oder durch andere Optionen fortgeführt werden können.

Welche Bedeutung hat die Grundmietzeit beim Leasing?

Während der Grundmietzeit, auch Grund-Leasing-Zeit genannt, kann der Leasingvertrag von keiner Partei gekündigt werden. Bei Standard-Leasingverträgen darf die Grundmietzeit 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreiten, um eine Zurechnung des Leasinggegenstandes bei der Leasinggesellschaft, das heißt eine Bilanzierung durch diese zu ermöglichen. Näheres regeln die Leasing-Erlasse, die vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Verwaltungsanweisungen veröffentlicht werden.

Beispiel:
Beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Leasingobjekts 10 Jahre, ergibt sich daraus eine Grundmietzeit zwischen 4 und 9 Jahren:

  • Mindestdauer: 10 Jahre × 40 % = 4 Jahre
  • Höchstdauer: 10 Jahre × 90 % = 9 Jahre

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