
Dreiecksverhältnis
Im Leasingvertrag werden die Rechte und Pflichten von drei Parteien geregelt:
- Hersteller, Händler beziehungsweise Lieferant
- Leasinggesellschaft: erwirbt das Leasingobjekt vom Hersteller/Lieferanten und überlässt es dem Leasingnehmer auf Basis des Leasingvertrags gegen Zinszahlung zum Gebrauch
- Leasing-Nehmer: entscheidet sich beim Hersteller/Lieferanten für ein Leasingobjekt
Jeder steht mit jedem in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.