
Degressiver Ratenverlauf
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung wird bei der degressiven Abschreibung nur im ersten Jahr der Abschreibungsbetrag auf Basis der Anschaffungskosten errechnet. In den darauffolgenden Jahren wird der Abschreibungsbetrag aus dem Restbuchwert des Anlagegutes errechnet, so dass die Leasingraten während der Vertragslaufzeit abnehmen. Beim Mobilienleasing wird das in gewissen Grenzen auch steuerlich anerkannt.