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Sicherheitseinbehalt
Beim Sicherheitseinbehalt behält der Factor in der Regel zunächst 10 bis 20 Prozent des angekauften Forderungsbetrags ein. Das heißt, die angekauften Brutto-Forderungen werden vom Factor zu 80 bis 90 Prozent bevorschusst. Mit diesem Betrag sollen eventuelle Mängeleinreden oder Reklamationen der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte oder andere Abzüge abgedeckt werden. Sobald der Abnehmer seine Rechnung begleicht, spätestens aber bei Eintritt eines Forderungsausfalls, wird der zunächst einbehaltene Betrag unverzüglich an den Factoring-Kunden ausgezahlt. Nehmen Kunden berechtigte Abzüge vor, werden diese mit dem Sicherheitseinbehalt verrechnet.