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Photovoltaik-Pflicht: Was muss man wissen?

Lesezeit: 7 Min

Dass mit der neuen Regierung unter grüner Beteiligung auch eine Beschleunigung der Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgen wird, war wohl allen klar. Nun liegt bereits ein entsprechendes Sofortprogramm von Bundeswirtschaftsminister Habeck vor, das bis April 2022 beschlossen werden soll, wie die dpa berichtet. Zu den geplanten Sofortprogrammen dieses Osterpakets gehört auch eine Pflicht für PV-Anlagen sowie eine Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG). Doch wenn das Wort Pflicht auftaucht, bedeutet dies natürlich Verunsicherung im Kreis der Unternehmer und Bauherren. Dabei gibt es dank Leasing durchaus interessante und steuerlich attraktive Potentiale bei einer Umsetzung. Hier die Fakten zur aktuellen Lage.

Wo ist die Pflicht geplant?

Tatsächlich hat das Beispiel von Baden-Württemberg bereits Schule gemacht, sodass nicht nur andere Länder, sondern auch der Bund eine derartige Gesetzgebung fordern und ein verpflichtendes Gesetz als sinnvoll erachten. Laut verschiedener Medienberichte hat sich auch der Präsident des Bundesumweltamtes, Dirk Messner, sich für eine Photovoltaik-Pflicht ausgesprochen. “Es sei eine gute Idee und laut einem Gutachten für uns auch möglich”.

Darüber hinaus überlegt die Landesregierung in Bayern eine Photovoltaik-Pflicht ab 2022 für gewerbliche Neubauten einzuführen. Auch der Berliner Senat strebt eine Solarpflicht an und hat eine Fläche von 2.400 Hektar errechnen lassen, die für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet wären. Damit könnte die Hauptstadt dann gut ein Viertel der Strom- und Wärmeversorgung mit Solarenergie abdecken. Als zweitgrößtes Bundesland hat nun auch Niedersachsen vor, das enorme Flächenpotenzial mit einer PV-Pflicht für große Dachflächen und Gewerbehallen zu nutzen und damit die Energiewende umzusetzen. 

Photovoltaik-Anlagen als Leasing-Projekt

Wenn man die aktuellen Entwicklungen auf Länderebene und den Klimaschutz ernst nimmt, scheint eine Verpflichtung mittelfristig unumgänglich. Allerdings muss dies keine weitere Belastung für das Neubauprojekt sein, denn die Photovoltaikanlage kann über Leasing finanziert werden. Das Unternehmen nutzt die Anlage dann, bezieht daraus den Strom und erwirbt die Anlage in der Regel nach Ende der Laufzeit zum Restwert. Und das kann sich je nach Stromverbrauch sehr schnell rechnen: Verminderter oder gar kein Stromverbrauch vom Versorger mehr, die steuerlichen Vorteile von Leasing, liquiditätsschonendes Investment dank kleiner Raten und Bilanzneutralität. Im Ergebnis entsteht eine echte Win-win-Situation für das Unternehmen und die Umwelt. 

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