Spezial-Leasing
Spezial-Leasing bezeichnet das Leasing von Objekten, die speziell für die Anforderungen eines einzelnen Leasingnehmers entwickelt oder angepasst wurden. Da sie für andere Unternehmen wirtschaftlich kaum nutzbar sind, wird das Leasingobjekt steuerlich in der Regel dem Leasingnehmer zugerechnet.
Beim Spezial-Leasing ist das Leasingobjekt so individuell, dass es nach Vertragsende kaum an einen anderen Kunden weiterverleast oder verkauft werden kann. Deshalb gilt der Leasingnehmer steuerlich regelmäßig als wirtschaftlicher Eigentümer. Anders als bei vielen anderen Leasingformen hängt die steuerliche Zuordnung dabei nicht von einzelnen Vertragsmerkmalen, sondern vor allem von der besonderen Beschaffenheit des Leasingobjekts ab.
Beispiel
Ein Automobilzulieferer lässt eine Sondermaschine entwickeln, die ausschließlich für die Herstellung eines bestimmten Bauteils ausgelegt ist. Da kein anderes Unternehmen die Maschine ohne umfangreiche Umbauten sinnvoll einsetzen könnte, handelt es sich um Spezial-Leasing. Das Leasingobjekt wird steuerlich dem Leasingnehmer zugerechnet.





