Sach- und Preisgefahr
Die Sach- und Preisgefahr regelt, wer die wirtschaftlichen Folgen von Schäden, Verlust oder Zerstörung eines Leasingobjekts trägt. Beim Leasing geht dieses Risiko häufig auf den Leasing-Nehmer über. Deshalb ist eine Versicherung des Objekts üblich.
Beispiel: Ein Unternehmen least eine Werkzeugmaschine. Während der Vertragslaufzeit wird die Maschine durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt und kann nicht mehr genutzt werden. Je nach vertraglicher Regelung bleibt das Unternehmen dennoch verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten zu zahlen oder für Ersatz zu sorgen.





