Anbietungspflicht
Mit der Anbietungspflicht ist eine Klausel im Factoringvertrag gemeint. Diese verpflichtet den Factoringkunden, dem Factor sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnittsfactoring) zum Ankauf anzubieten. Im Gegensatz dazu bietet das selektive Factoring die Möglichkeit, dass der Factoringkunde selbst entscheidet einzelne Debitoren bzw. Forderungen ins Factoringverfahren einzubringen.





