Neue Regierung – neue Gesetze: Nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung von E-Autos war die Nachfrage im Bereich Elektromobilität zuletzt deutlich gesunken. Eine neue E-Auto-Förderung muss also her, wenn die bereits angeschobene Verkehrswende nicht verpuffen soll. Hier hat die neue Regierung im Juni 2025 nun eine Lösung geliefert, die bereits zu Juli 2025 gilt: Unternehmen können künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten für E-Autos bereits im ersten Jahr abschreiben.

Neue E-Auto-Förderung 2025: Jetzt Chancen mit Mietkauf nutzen!
Voraussetzung für die Förderung:
Das E-Auto muss im Betriebsvermögen gebucht werden. Heißt: Die neue Abschreibung gilt nur für gekaufte Elektrofahrzeuge. Oder anders gesagt: Bei Leasing ist die Abschreibung naturgemäß nicht möglich.
Und genau hier liegt das Problem:
Rund 80 Prozent der Elektro-Dienstwagen in Deutschland werden geleast. In diesen Fällen bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümer – und somit steht ihr auch der steuerliche Vorteil der Abschreibung zu, nicht dem leasenden Unternehmen. Für viele Betriebe bedeutet das: Die theoretisch attraktive Steuererleichterung lässt sich in der gängigen Finanzierungspraxis kaum realisieren. Wer von der neuen Regelung profitieren möchte, sollte deshalb nun über alternative Finanzierungsformen wie Mietkauf nachdenken und gemeinsam mit Steuerberatung und Finanzierungspartnern passende Lösungen prüfen.
Was bringt die staatliche Förderung?
Mit dem neuen steuerlichen Anreizinstrument sollen Unternehmen laut Bundesregierung bei Anschaffungen im Bereich E-Mobilität jetzt deutlich stärker von Steuervorteilen profitieren. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an. Konkret bedeutet das: Bereits im Jahr der Investition lassen sich 75 Prozent der Nettoanschaffungskosten steuerlich geltend machen. Die Folgejahre sind mit 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % gestaffelt. Diese Regelung soll die Steuerlast im Investitionsjahr erheblich senken – und damit die Liquidität Ihres Unternehmens verbessern.
Jetzt Steuervorteile mit Mietkauf aktivieren!
Wer die steuerlichen Vorteile, die dank der neuen Förderung noch bis Ende 2028 entstehen, für sich aktivieren möchte und bereits ein entsprechendes Elektroauto im Blick hat, kann das auch liquiditätsschonend realisieren: mit Mietkauf. Während beim Leasing der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist, sieht dies beim Mietkauf anders aus. Hier wird das Fahrzeug direkt in der Bilanz des Finanzierungskunden aktiviert. Die Gesamtkosten werden dann über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt und mit der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum an Sie über.
Weitere Vorteile: Auch beim Mietkauf lassen sich die Raten flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen und die Schonung der Kreditlinie macht Sie unabhängig von der Hausbank. Wer schon immer einen elektrischen BMW oder Mercedes als Dienstwagen fahren wollte und überdies noch Möglichkeiten zur Abschreibung für 2025 sucht, kann jetzt zuschlagen. Wer den Brutto-Listenpreis voll ausreizt, kann damit für dieses Jahr noch 75.000 Euro geltend machen.
In diesem Sinne: Schnell sein, lohnt sich, wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat. Sprechen Sie uns darauf an!