Kurz erklärt: Die Mehrwertsteuer darf nicht ausgewiesen werden, wenn auf einen Verkauf keine Umsatzsteuer anfällt oder diese nicht gesondert ausgewiesen werden darf. Das ist beispielsweise beim Verkauf durch Privatpersonen, bei bestimmten Kommissionsgeschäften oder bei besonderen steuerlichen Regelungen der Fall. Unternehmen können dann keinen Vorsteuerabzug geltend machen, sodass der Kaufpreis vollständig zu tragen ist.
Für Unternehmen hat dieser Unterschied direkte Auswirkungen auf die Kalkulation. Während die Mehrwertsteuer im Privatkundengeschäft meist nur ein durchlaufender Posten ist, spielt sie beim gewerblichen Kauf eine zentrale Rolle für die Kalkulation. Besonders beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen entsteht häufig Unsicherheit, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist und somit kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die folgenden Abschnitte erläutern, in welchen Fällen das zutrifft und warum.
Doch wann genau ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar – und welche Folgen hat das für Unternehmen?











