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Klamme Kassen in Kommunen? Mit Kommunal Leasing gegen den Rotstift!

Lesezeit: 4 Min

Der Rotstift herrscht in den Kommunen – und das nicht erst seit Corona. Gerade hier kann ein Investitionsstau öffentlicher Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Fahrzeug-Infrastruktur und Energiewende verheerende Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des ganzen Landes haben. Dabei sind Laptops für Schulen und zeitgemäße EDV-Anlagen für Gemeinden dank alternativer Finanzierungsformen optimal realisierbar. Das Stichwort lautet Kommunalleasing – und hier gibts die Details!

Vorteile von Kommunal-Leasing

Die Finanzierung eines kommunalen Objekts mit Leasinggesellschaften ist neben der erhöhten Realisierbarkeit auch enorm wirtschaftlich für öffentliche Haushalte – denn die Vorteile eines Leasingvertrags kommen hier voll zur Geltung.

Der wohl größte Vorteil für die Kommune liegt dabei in der Schonung der Liquidität mit Leasing. Statt einer hohen Investition zum Beispiel für den Kauf eines kommunalen Fahrzeugs (bspw. ÖPNV) entstehen aus dem Leasing stattdessen planbare Leasingraten für die Nutzung des Objekts. Hinzu kommt beim Mobilien-Leasing eine regelmäßige Erneuerung der Ausrüstung durch den Ablauf des Leasingvertrags. Die Vorteile einer Gemeinde als Leasingnehmer hierbei sind:

  • Planbare Leasingraten für das Objekt
  • Vermeidung teurer Stillstandskosten z.B. durch defekte Fahrzeuge
  • Höhere Mitarbeitermotivation durch Nutzung modernster Technik
  • Erhöhter Arbeitsschutz durch sichere und aktuelle Leasingobjekte
  • Neue Handlungsspielräume dank überschaubarer Leasingraten
  • Moderner Digitalisierungsgrad als Leasingnehmer einer IT-Infrastruktur

Der richtige Leasinggeber

Ein wichtiger Aspekt beim Kommunal-Leasing ist das Genehmigungsverfahren für Leasingverträge. Hier schrecken immer noch einige unerfahrene Leasinggesellschaften vor den Fallstricken einer Ausschreibung und der folgenden Finanzierung zurück.

Als erfahrener Partner von Kommunen kann abcfinance hier die notwendige Expertise vorweisen. Der Hintergrund: Leasingverträge werden im kommunalen Haushaltsrecht als sogenannte kreditähnliche Rechtsgeschäfte angesehen und so bedarf jeder Vertrag grundsätzlich einer Einzelgenehmigung durch die kommunalen Aufsichtsbehörden. Es gibt dazu jedoch bundeslandspezifische Ausnahme- und Erleichterungsvorschriften, sodass Leasinggesellschaften als Leasinggeber und Kommunen als Leasingnehmer Hand in Hand nach dem besten Weg für eine Finanzierung suchen müssen.

Als langjähriger Finanzpartner von Unternehmen des Mittelstands ist abcfinance gerade hierbei der richtige Ansprechpartner für Verwaltungen der öffentlichen Hand und kommunale Einrichtungen. Insbesondere, wenn die Alternative in der Aussichtslosigkeit des Kaufs eines dringend benötigten Objekts besteht.

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