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EUGH und Facebook: Kein Like vom Mittelstand

Lesezeit: 2 Min

Als hätte der deutsche Mittelstand noch nicht genug Bürokratie zu bewältigen, wird nun auch die Untätigkeit Facebooks auf dem Gebiet des Datenschutzes auf die Unternehmen abgewälzt: Mit dem EUGH-Urteil vom 29. Juli verantworten Betreiber von Websites die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen mit, wenn sie Facebooks „Like-Button“ auf ihrer Website einbinden. Das Problem: Dies verschärft noch weiter die Belastungen des Mittelstands in Sachen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Verbraucherschutz klagt

Hintergrund der EUGH-Entscheidung ist ein durchaus löbliches Ansinnen: Die Verbraucherzentrale NRW war der Ansicht, dass die Einbettung des Facebook-„Gefällt mir“-Buttons als Plug-In gegen Datenschutzrecht verstößt und hatte deswegen eine Unterlassungsklage erhoben. Juristisch durchaus nachvollziehbar, denn beim Besuch einer Webseite mit dem Facebook-Plug-In wurden automatisch die Daten der Nutzer wie zum Beispiel die IP-Adresse an Facebook weitergeleitet – unabhängig davon, ob Nutzer den Button angeklickt hatten. Der Knackpunkt: Auch wer kein Facebook-Konto hatte, musste mit einer Weitergabe seiner Daten rechnen. Der EUGH stellt nun fest, dass die jeweiligen Website-Betreiber für die initiale Weitergabe dieser Daten verantwortlich sind. Nur für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Leider trifft diese Entscheidung besonders kleine und mittlere Unternehmen, die kaum in der Lage sind, entsprechende Informationen von Facebook über den Datentransfer einzuholen. Überdies wird sich das Urteil auch auf alle gängigen Social-Media-Plugins wie YouTube und Instagram auswirken.

Der Mittelstand leidet

Das Problem: Wie soll ein mittelständischer Fanpage-Betreiber genau wissen, welche Daten von Facebook zu welchen Zwecken erhoben, gespeichert und genutzt werden? Derartige Fachabteilungen sind in den meisten Unternehmen nun wirklich kein Standard. Auch die weiteren Folgen, wie das Einholen der Einwilligung von Website-Besuchern oder der Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 26 der DSGVO dürfte viele Mittelständler überlasten. Man darf also durchaus von einer Lähmung der digitalen Potentiale im Mittelstand sprechen. Eine Flucht aus den sozialen Medien aus Angst vor Abmahnungen kann dabei weder sinnvoll noch im Interesse des EUGH sein. Es steht also zu hoffen, dass die entstandene Rechtsunsicherheit auf schnellstem Wege von Gesetzgeber aufgefangen und in eine praktikable Lösung überführt wird. Gerade im Bereich E-Commerce liegen für den deutschen Mittelstand attraktive Potentiale, die auf keinen Fall ausschließlich juristisch versierten Big-Playern überlassen werden sollten. Denn dadurch leiden letztlich alle Seiten: Der Mittelstand durch ausbleibende Geschäfte, der Verbraucher durch reduzierte Angebote und der Staat durch ausbleibende Steuereinnahmen. 

In diesem Sinne: Schnelle, flexible und unbürokratische Finanzierungslösungen für den Mittelstand gibt es seit über 45 Jahren aus dem Hause abcfinance. Leasing, Factoring und Absatzfinanzierung auf Augenhöhe – garantiert rechtsicher und immer nachhaltig. Versprochen.

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