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E-Mobilität: Interessanter Trend für 2019

Lesezeit: 2 Min

In einer schnelllebigen Welt die Trends des kommenden Jahres vorherzusagen, ist ein schwieriges Unterfangen. Das Gleiche gilt im Übrigen für Disruptionen. Dennoch schält sich unter den vielen Neuerungen 2019 der Trend zum Elektro- oder Hybridfahrzeug ganz deutlich heraus. Insbesondere der Abgasskandal tut hier sein Übriges. Neben den Umweltvorteilen kann man dabei jetzt auch bei Firmenwagen von attraktiven Einsparungen profitieren und die meisten Autobauer kommen diesem Trend bereits mit entsprechenden Fahrzeugen entgegen.

Damit wird das Elektro oder Hybridfahrzeug auch als Leasingobjekt interessant und bei vielen Mittelständlern im besten Sinne hoffähig. Denn: Gerade beim Leasing lässt sich diese Investition bequem aus den laufenden Einnahmen generieren.

Steuersenkung für Fahrer Elektrofirmenwagen

Der Gesetzgeber hat die E-Mobilität als Zukunftsthema erkannt und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung durch den Bundesrat am 23.11.2018 nachreguliert. Einfach gesagt: Für Elektro- oder Hybridfahrzeuge als Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, gilt eine neue Regelung für die private Benutzung. Bisher ist dabei für jeden Kalendermonat ein Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Im neuen Jahr wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einer privaten Nutzung nur noch 0,5 Prozent angewendet. Auch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeugen können in den Genuss der Begünstigung zu kommen. Dazu muss das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder eine Höchstemission von 50 g CO2 pro Kilometer erreichen.

E-Autos mit Raumschiffsound

Nachdem die letzten Jahrzehnte davon geprägt waren, Fahrzeuge tendenziell leiser zu machen, gibt es auch hier eine Trendwende, denn lautlose Elektroautos gehören ab dem Sommer 2019 der Vergangenheit an. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Fußgänger, Radfahrer sowie Sehbehinderte zu warnen, werden neue E- und Hybridautotypen ab 1. Juli mit Akustiksignalen ausgestattet. Dabei ist in der EU-Vorschrift auch festgehalten, dass sich das Geräusch des Elektroautos dem Fahrverhalten anpassen soll – ähnlich dem Verbrennungsmotor. Beim Bremsen klingt das Geräusch also anders als beim Beschleunigen. Dass dies ganz schwer in Richtung Science Fiction geht, kann man bereits jetzt bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hier nachhören. Und das ist wirklich kein Scherz, sondern eine realistische Empfehlung. Natürlich arbeiten Ingenieure und Psychoakustiker schon daran, auch die verschiedenen Automarken im Sinne eines Audiobrandings unterscheidbar zu machen. Schließlich soll ein BMW anders klingen als ein Mercedes oder Porsche – genau wie bei den Verbrennungsmotoren.

Wer sich für ein Elektrofahrzeug als Leasingobjekt interessiert, ist bei abcfinance natürlich bestens aufgehoben. Als versierter und verlässlicher Partner des Mittelstands beraten wir Sie selbstverständlich auch zu anderen Investitionen. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner!

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