Kurz erklärt: Die Differenzbesteuerung erlaubt Wiederverkäufern, die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne zu zahlen – nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Im Zusammenhang mit gebrauchten Gegenständen und Gütern liest man häufig von der sogenannten Differenzbesteuerung. Sie bezieht sich auf einen bestimmten Aspekt der Umsatzsteuer und des UStG, der speziell Wiederverkäufern zugutekommt.
Und wer sich z.B. als Kfz-Händler mit dem Gedanken trägt ein gebrauchtes Fahrzeug zu veräußern, kann sich über diese Regelung freuen. Denn: Die Differenzbesteuerung verhindert unter anderem, dass private Verkäufer als Mitbewerber einen Preisvorteil generieren, indem sie keine Umsatzsteuer auf das Fahrzeug aufschlagen müssen. Hier die Details!









