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2024: Gesetzliche Änderungen für Unternehmen

Lesezeit: 5 Min

Das kommende Jahr 2024 hat es schon jetzt in sich: Neben dem 75. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird auch der EURO als sogenanntes Buchgeld bereits ein Vierteljahrhundert alt. Zudem darf man sich auf die Sommerolympiade in Paris und die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland freuen. Es gibt allerdings auch unerfreuliche Umstände, die ihre Schatten vorauswerfen: Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur unrechtmäßigen Umwidmung von Corona-Krediten hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet. Es ist also unklar, inwieweit die eine oder andere Änderung davon beeinflusst werden wird. Hier die bereits beschlossenen gesetzliche Änderungen zur Jahreswende, die man als Unternehmer im Auge haben sollte.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Eingeführt wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits in 2023. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG nun erstmals auch für alle Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Für betroffene Unternehmen gibt es hier die Antworten auf wichtige Fragen zu dem Gesetz.

CO2 Preis steigt

Der eigentlich geplante Anstieg des CO2-Preises wurde für das Jahr 2023 infolge des Krieges in der Ukraine vorläufig gestoppt und wird erst zum 1. Januar 2024 wieder steigen. Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für 2024 damit eine Erhöhung auf 40 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 geplant. 2025 soll der CO2-Preis dann 50 Euro pro Tonne betragen. Darüber hinaus wurden allerdings die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 verlängert. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten dabei dieselben Preisbremsen wie für Privathaushalte. Für die energieintensive Industrie sowie für Krankenhäuser gelten gesonderte Regelungen. Spoileralarm: Wirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Karlsruher Haushaltsurteil deutlich stärkere Auswirkungen auf die Energiepreise. Seiner Ansicht nach gefährde das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Hier gilt es also abzuwarten.

Gebäudeenergiegesetz

Der Klimawandel und die immensen Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges haben zu großen Herausforderungen insbesondere für den Mittelstand geführt. Viel Aufregung gab es daher um das neue „Heizungsgesetz“, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz heißt und ab 2024 wirksam wird. Die im Gesetz aufgeführten Anforderungen an die Heiz- und auch Klimatechnik in Gebäuden betreffen auch Unternehmen – entweder als Immobilien-Eigentümer oder als Mieter. Zudem gibt es einige Regelungen speziell für gewerblich genutzte Immobilien, so genannte Nichtwohngebäude. Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier. Fördermöglichkeiten gibt es hier. Bezüglich der Haushaltssperre gilt hier: Bundesfinanzminister Christian Lindner nimmt diese Förderungen bisher explizit davon aus. 

Rund um die Steuer

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht in Kraft. Unter anderem sind auch Maßnahmen geplant, die für Wachstum in der Wirtschaft sorgen und Unternehmen entlasten sollen. Mit dem Regierungsentwurf „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen“ ist hier ein großes Paket verschiedener steuerlicher Maßnahmen auf dem Weg. Natürlich gibt es wie fast jedes Jahr auch geänderte Werte in der Lohnbuchhaltung: Anhebung des Grundfreibetrags, Anhebung des Kinderfreibetrags und geänderte Werte in der Sozialversicherung. Hier und hier gibt es Überblicke der wichtigsten geplanten Maßnahmen.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Für die von Corona gebeutelte Gastronomie galt seit 2020 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Ausdrücklich davon ausgenommen ist aber die Abgabe von Getränken, die immer dem Regelsteuersatz unterliegt. Diese befristete Regelung wurde durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 und durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen bis zum 31.12.2023 verlängert. Ab 2024 gilt nun wieder die reguläre Umsatzsteuer. Allerdings droht vielen Betrieben aufgrund der hohen Kosten und fehlendem Personal die Luft auszugehen. Die Stimmung unter den Gastronomen ist daher derzeit „sehr angespannt und aufgeregt“.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn soll am 1. Januar 2024 bundesweit um 41 Cent angehoben werden. So lautet der Vorschlag der Mindestlohnkommission. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, die Bundesregierung werde die Empfehlung umsetzen. Der Mindestlohn liegt dann in allen Branchen bei 12,41 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren in Deutschland rund sechs Millionen Beschäftigte. Auch auf Minijobs hat dies Auswirkungen. Alle Infos dazu hier.

Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Am 1. Januar 2024 tritt auch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit einer Reformation der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Neu wird dann eine rechtsfähige Außen-GbR sein. Sie wird in ein spezielles Gesellschaftsregister eingetragen und firmiert fortan als eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Dies ist immer dann verpflichtend, wenn als GbR Grundstücksgeschäfte getätigt werden sollen. Für GbRs, die lediglich das Verhältnis der Gesellschafter untereinander regeln, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister nicht nötig.

Blackbox fürs Auto wird Pflicht

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 über einen Event Data Recorder (EDR) verfügen. Betroffen sind damit PKW und für die Güterbeförderung vorgesehene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2,3 Tonnen. Dieser Recorder ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt außerdem ausschließlich im Fahrzeug. Videoaufnahmen fertigt der EDR nicht an. Für weitere Fahrzeugklassen kommt die EDR-Pflicht zum 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029.

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