Neue Förderung: Elektromobilität als Chance

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen steckt in Deutschland immer noch in den Kinderschuhen – dabei schlummern hier die Potenziale der Zukunft. Der Gesetzgeber hilft jetzt nach.

Die Bundesregierung hat erst jüngst mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ eine weitere Brücke geschlagen, um mit steuerlichen Anreizen den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen in Unternehmen zu ermöglichen. Dies geschieht auch mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid bis zum Jahr 2020 um mindestens 40% zu senken. Durch das Gesetz werden dabei sowohl die Kraftfahrzeugsteuer als auch die Einkommensteuer geändert. Zukünftig wird statt der derzeit geltenden, fünfjährigen Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge rückwirkend zum 01.01.2016 eine zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Kraft treten. Auch die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird auf technisch angemessene und verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.

Das Innovationspotenzial für den Mittelstand ist hier natürlich immens, insbesondere da die technischen Möglichkeiten immer weiter ausgebaut werden. Schon jetzt ist der Flottenbetrieb mit einer überzeugenden Lade-Infrastruktur eine reizvolle Alternative.

Übrigens auch für Arbeitnehmer: Sollte der Arbeitgeber Vorteile gewähren, damit ein privates Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb elektrisch aufgeladen werden kann, wird die zeitweise überlassene, betriebliche Ladevorrichtung jetzt steuerbefreit.
Kurzum: Durch diese zukunftsweisende, gesetzliche Förderung wird ein Engagement in diesem Sektor nun auf tragfähige Beine gestellt. Eine Möglichkeit, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Besonders reizvoll sind übrigens die Möglichkeiten, die sich durch passende Finanzierungskonzepte für Firmenwagen und Pkw-Flotten ergeben. Hier ein Überblick:

www.abcfinance.de/leasing/leasing-fuer-ihr-unternehmen/firmenwagen-leasen.html

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