Kurz erklärt: „Nicht ausweisbare Mehrwertsteuer“ bedeutet, dass bei bestimmten Geschäften keine Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag ausgewiesen werden darf – was steuerrechtliche und buchhalterische Auswirkungen für Unternehmen hat.
Während die Mehrwertsteuer im Privatkundengeschäft meist nur ein durchlaufender Posten ist, spielt sie beim gewerblichen Kauf eine zentrale Rolle für die Kalkulation. Besonders beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen entsteht häufig Unsicherheit, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist und somit kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die folgenden Abschnitte erläutern, in welchen Fällen das zutrifft und warum.
Doch wann genau ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar – und welche Folgen hat das für Unternehmen?











