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mehrwertsteuer nicht ausweisbar

Mehrwertsteuer nicht ausweisbar: Was steckt dahinter?

Lesezeit: 5 Min

Kurz erklärt: „Nicht ausweisbare Mehrwertsteuer“ bedeutet, dass bei bestimmten Geschäften keine Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag ausgewiesen werden darf – was steuerrechtliche und buchhalterische Auswirkungen für Unternehmen hat.

Während die Mehrwertsteuer im Privatkundengeschäft meist nur ein durchlaufender Posten ist, spielt sie beim gewerblichen Kauf eine zentrale Rolle für die Kalkulation. Besonders beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen entsteht häufig Unsicherheit, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist und somit kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die folgenden Abschnitte erläutern, in welchen Fällen das zutrifft und warum.

Doch wann genau ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar – und welche Folgen hat das für Unternehmen?

Brutto wie Netto – wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist

Wer sich als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer für einen schicken Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug interessiert, ist oft enttäuscht, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist – denn dann können die 19% vom Kaufpreis nicht bei der Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Ein Fahrzeug kostet dann also tatsächlich 10.000€ und nicht etwa 8.403,36 €, wie es nach Abzug der Mehrwertsteuer der Fall wäre. Genau an dieser Stelle tauchen im Alltagsgeschäft eines Leasingdienstleisters gerne Fragen nach den Gründen für die nicht ausweisbare Mehrwertsteuer auf.

Typische drei Gründe für eine nicht ausweisbare Mehrwertsteuer sind:
- das Objekt stammt aus dem Ausland
- der Verkauf erfolgt in Kommission
- der Verkäufer ist eine Privatperson

Objekt aus dem Ausland

Stammt das Kauf- oder Leasingobjekt aus dem Ausland, ist im ausgewiesenen Kaufpreis häufig keine deutsche Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird aber bei Einfuhr in Form der Einfuhrumsatzsteuer trotzdem beim Zoll fällig und kann dann wie gewohnt im Zuge der Vorsteuer wieder zurückgeholt werden.

Verkauf in Kommission

Beim Verkauf in Kommission wird das Fahrzeug im Namen einer Privatperson verkauft und gehört nicht zum Betriebsvermögen des Händlers. Nur dann hätte der Händler vor dem Verkauf die Möglichkeit, das Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen und im Zuge der Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer auszuweisen. Vorsicht: In diesem Fall stellt sich auch die Frage, wer die Gewährleistung übernimmt und ob diese überhaupt gegeben ist. Erfolgt der Verkauf in Kommission für eine Privatperson ist weder die Mehrwertsteuer ausweisbar noch eine Gewährleistung gegeben.

Verkauf von Privatpersonen

Wenn der Verkäufer des Objekts eine Privatperson ist oder in der Objekthistorie eine Privatperson Eigentümer war, ist die Mehrwertsteuer für dieses Fahrzeug bereits vereinnahmt worden. Sie kann also nicht noch einmal ausgewiesen werden. Dies ist insbesondere bei höherwertigen oder spezialisierten Gebrauchtfahrzeugen, die als Firmenfahrzeug eingesetzt werden sollen, vielleicht ärgerlich, aber leider nicht zu verhindern. Hier kann sich für den Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer durch Leasing trotzdem noch ein immenser Vorteil ergeben – denn die Leasingraten für ein gebrauchtes Firmenfahrzeug sind wie gewohnt steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Für Unternehmen bedeutet das: Der Kaufpreis ist vollständig brutto zu kalkulieren, da kein Vorsteuerabzug möglich ist.

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Unsere Kennzahlen
Unternehmensalter
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Bilanzsumme 2024
3,5Mrd. Euro
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