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Keine Solidarität für den Mittelstand?

Lesezeit: 2 Min

Eigentlich drückt der Begriff Solidarität den Zusammenhalt einer Gruppe und den Einsatz für gemeinsame Werte aus. Beim Solidaritätszuschlag sieht das zukünftig leider anders aus, wenn es nach dem Willen der großen Koalition geht. Denn die Gruppe, die sich ab 2021 ungefragt mit der Steuer am Gemeinwohl beteiligen wird, schrumpft auf 10% der Bürger – und insbesondere der Mittelstand ist davon betroffen. Keine guten Vorzeichen für eine zukunftsweisende Lösung.

Gut gemeint – nicht gut gemacht

Als der Solidaritätszuschlag erfunden wurde, war er eine sinnvolle Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dabei war es laut damaliger Regierung vor allem der Konflikt am Golf, der mit Kosten von knapp 17 Milliarden DM zu der zunächst beschränkten Erhebung führte. Im Kopf der meisten Deutschen existiert die Steuer allerdings bis heute zum Aufbau-Ost – und so wurde der Aufschlag von 5,5% seit 1995 für alle Steuerzahler zur Dauereinrichtung. Für alle Steuerzahler? Nicht mehr so ganz. Mit der Änderung, die ab 2021 in Kraft tritt, entfällt der Soli für 90% der heutigen Zahler, für weitere 6,5% zumindest zum Teil und 3,5% bekommen ihn weiter in voller Höhe abgezogen. Unternehmer, Selbstständige, aber auch gutverdienende Facharbeiter werden damit weiter belastet. Es trifft also vor allem den Mittelstand, da der Soli als Aufschlag auf die Körperschaftsteuer komplett erhalten bleiben soll. Das mag man als Jammern auf hohen Niveau abtun – jedoch: Jene 10%, die weiterzahlen sollen, stemmen bereits jetzt rund die Hälfte der Gesamteinnahmen.

Solidarität für alle?

Wenn man es ganz wörtlich nimmt, dann ist die neue Lösung wahrlich kein Zuschlag an Solidarität mehr. Eher im Gegenteil – es ist das Gegenteil von Solidarität. Immerhin nennt man den Mittelstand nicht zu Unrecht das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Nun muss dieser Rücken also noch mehr aushalten? Auch der Steuerzahlerbund hält die finanzielle Belastung für unangemessen, denn Deutschland könne weiter mit vollen Kassen rechnen ­–­ die Steuerquote steige sogar noch an. Nicht zuletzt hat der Bund für das laufende Jahr vier Milliarden Euro mehr in der Kasse als noch im Mai erwartet wurde. Es ist also durchaus verständlich, dass aus der Wirtschaft massive Kritik an der Neuregelung kommt – verbunden mit einer Verfassungsbeschwerde, wie Mario Ohoven als Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft ankündigte: „Die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat heute mit dem Soli-Beschluss sehenden Auges gegen unsere Verfassung verstoßen.“

Es bleibt zu hoffen, dass man einen fairen Weg finden wird, den deutschen Mittelstand in die neue Solidargemeinschaft einzuschließen. Alles andere entspräche nicht dem Geist des Gleichheitsprinzips – und schon gar nicht der dem der Solidarität.

abcfinance jedenfalls sorgt auch weiterhin für eine Entlastung des Mittelstands. Sei es mit Lösungen für liquiditätsschonende Leasinglösungen oder mit Entlastungen des Debitorenmanagements mit Factoring.

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