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Grafische Darstellung der NIS2-Richtlinie der Europäischen Union.

Cybersecurity und NIS-2 – sind Sie betroffen?

Lesezeit: 6 Min

NIS-2 auf einen Blick

• Gilt für deutlich mehr mittelständische Unternehmen als bisher
• Betrifft u. a. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz
  (in relevanten Sektoren)
• Geschäftsleitung trägt persönliche Verantwortung
• Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24/72 Stunden
• Hohe Bußgelder bei Verstößen
• IT-Sicherheit wird zur unternehmerischen Pflichtaufgabe

Schöne neue digitale Welt: Jeden Tag werden Unternehmen in Deutschland das Ziel von Hackerattacken, Datendiebstahl und Erpressungsversuchen. Das Ergebnis sind Produktionsstillstände, massive Umsatzausfälle, Reputationsschäden und satte 300 Milliarden Euro Schaden allein in Deutschland, wie die Tagesschau am 18.09.2025
berichtete. Genau hier setzt die neue EU-Richtlinie NIS-2 an: Sie verschärft die Anforderungen an die IT-Sicherheit und bezieht künftig gezielt mehr mittelständische
Unternehmen in relevanten Branchen ein. Viele Betriebe, die sich bislang nicht als kritische Infrastrukturen eingestuft haben, fallen nun unter die neuen Regeln. Die Frage ist also nicht mehr, ob Cybersecurity relevant ist, sondern ob Ihr Unternehmen vorbereitet ist. Sind Sie betroffen? Und was passiert, wenn Sie die neuen Pflichten ignorieren? Hier die Insights!

Was ist NIS-2 und für wen gilt sie? 

Die NIS-2-Richtlinie ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netzwerk- und
Informationssicherheit, die seit Anfang 2023 in Kraft ist und bis spätestens Oktober
2024 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Sie richtet sich vor allem an Unternehmen aus Sektoren mit hoher gesellschaftlicher
oder wirtschaftlicher Relevanz. Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr,
Gesundheitswesen, Finanzen, Wasserwirtschaft und digitale Infrastruktur.
Darüber hinaus erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich deutlich und bezieht künftig
auch:
- Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste und weitere
digitale Dienste
- Abfall- und Abwasserbewirtschaftung
- die Herstellung bestimmter kritischer Produkte
- Post- und Kurierdienste
- die öffentliche Verwaltung auf zentraler und regionaler Ebene sowie
- erstmals auch den Weltraumsektor ein.

Besonders relevant für den Mittelstand

Ausdrücklich relevant ist NIS-2 zudem für ausgewählte mittelständische
Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder einen
Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10
Millionen Euro aufweisen, sofern sie in den von NIS-2 definierten Sektoren tätig
sind.
Wichtig: Im Unterschied zur bisherigen Regelung sind neben Großkonzernen
insbesondere auch viele mittelständische Betriebe von den neuen Vorschriften
betroffen, selbst wenn diese zuvor nicht als „kritisch“ eingestuft wurden. Diese
Unternehmen müssen künftig umfangreiche Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-
Systeme einführen, darunter Risikomanagement, kontinuierliche Überwachung,
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Schulung von Mitarbeitenden im
Bereich Cybersicherheit. Eine frühzeitige Analyse, ob Ihr Unternehmen unter die
NIS-2-Richtlinie fällt, ist entscheidend, da bei Verstößen empfindliche Bußgelder
und Reputationsverluste drohen. Hier geht es zum NIS-2-Betroffenheits-Check
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informrationstechnik (BSI).
 

Warum NIS-2 gerade den Mittelstand trifft

Viele mittelständische Unternehmen gehen bislang davon aus, nicht im Fokus von Cyberkriminellen zu stehen. Tatsächlich zählen sie jedoch seit Jahren zu den besonders verwundbaren Zielen: begrenzte IT-Ressourcen, historisch gewachsene Systeme und fehlende Notfallpläne treffen auf zunehmend professionelle Angreifer.
NIS-2 reagiert auf genau diese Entwicklung: Die Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen bewusst auf weitere Branchen und mittelständische Betriebe, um Mindeststandards für Cybersicherheit verbindlich festzulegen und die digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken.
Damit macht NIS-2 deutlich: Cybersecurity ist kein optionales IT-Projekt mehr, sondern eine unternehmerische Pflichtaufgabe – mit klaren Vorgaben, Fristen und Haftungsrisiken.

Welche Anforderungen kommen mit NIS-2 auf Unternehmen zu?

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Cybersecurity nicht mehr als IT-Thema, sondern als unternehmerische Kernaufgabe zu behandeln – gerade vor dem Hintergrund der erhöhten Verwundbarkeit vieler mittelständischer Betriebe.
Ziel ist es, Risiken systematisch zu minimieren, Angriffe schneller zu erkennen und Schäden zu begrenzen. Konkret bedeutet das:

1. Einführung eines systematischen Risikomanagements
Unternehmen müssen ihre IT- und Info rmationssicherheitsrisiken regelmäßig analysieren, bewerten und dokumentieren. Dazu gehören:

    
    • Identifikation kritischer Systeme und Prozesse
    • Bewertung möglicher Bedrohungen
    • Definition von Schutzmaßnahmen


2. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Es müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, z. B.:

    
    • Firewalls, Virenschutz, Verschlüsselung
    • Zugriffs- und Berechtigungskonzepte
    • Sichere Backup- und Wiederherstellungssysteme
    • Mehr-Faktor-Authentifizierung


3. Incident-Response- und Notfallpläne
Unternehmen müssen vorbereitet sein, wenn es zu einem Cybervorfall kommt:

    
    • Klare Abläufe für Sicherheitsvorfälle
    • Benennung von Verantwortlichkeiten
    • Notfall- und Wiederanlaufpläne (Business Continuity)


4. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Schwere IT-Sicherheitsvorfälle müssen künftig schnell gemeldet werden:

    
    • Frühwarnmeldung innerhalb von 24 Stunden
    • Detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden
    • Abschlussbericht nach spätestens einem Monat


5. Verantwortung der Geschäftsleitung
Cybersecurity wird zur Chefsache:

    
    • Erhöhte Verantwortung der Geschäftsleitung
    • Pflicht zur Schulung und Sensibilisierung auf Leitungsebene
    • Nachweisbare Einbindung in Sicherheitsentscheidungen
    • Persönliche Haftungsrisiken bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen


6. Schulungen und Awareness-Maßnahmen
Mitarbeitende gelten als größtes Einfallstor für Angriffe. Deshalb:

    
    • Regelmäßige Schulungen zu Phishing, Passwörtern etc.
    • Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken
    • Klare Verhaltensregeln im Ernstfall


7. Sicherheit in der Lieferkette
Auch Dienstleister und Partner müssen berücksichtigt werden:


    • Prüfung von IT-Dienstleistern und Cloud-Anbietern
    • Vertragsklauseln zu Sicherheitsstandards
    • Kontrolle von Zugriffsrechten externer Partner


8. Dokumentations- und Nachweispflichten
Maßnahmen müssen nicht nur umgesetzt, sondern auch dokumentiert werden:


    • Sicherheitskonzepte
    • Risikoanalysen
    • Schulungsnachweise
    • Notfallpläne


9. Sanktionen bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen:


    • Hohe Bußgelder
    • Persönliche Haftungsrisiken für die Leitungsebene
    • Reputationsschäden

NIS-2, ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und DSGVO – wo liegen die Unterschiede?

Viele Unternehmen arbeiten bereits mit etablierten Standards wie der ISO 27001-Zertifizierung oder dem BSI IT-Grundschutz und erfüllen die Vorgaben der DSGVO. Doch NIS-2 geht darüber hinaus: Während ISO 27001 und der IT-Grundschutz vor allem freiwillige, strukturierte Rahmenwerke für Informationssicherheit bieten, schafft NIS-2 erstmals eine verbindliche gesetzliche Pflicht mit klaren Haftungs- und Sanktionsmechanismen. Die DSGVO fokussiert primär den Schutz personenbezogener Daten – NIS-2 hingegen die operative Resilienz ganzer Unternehmen. Wer bereits nach anerkannten Standards arbeitet, hat einen Vorsprung – ist aber nicht automatisch NIS-2-konform.

Warum Cybersecurity zur Investitionsfrage wird

Mit NIS-2 wird IT-Sicherheit endgültig zur strategischen Investition. Unternehmen müssen künftig nicht nur reagieren, sondern präventiv handeln: Systeme modernisieren, Prozesse absichern, Mitarbeiter schulen und Notfallkonzepte entwickeln. Das erfordert Zeit, Know-how – und nachhaltige Finanzierungslösungen. Gleichzeitig steigen die Kosten eines Cyberangriffs rasant: Produktionsausfälle, Datenverluste, Vertragsstrafen und Reputationsschäden können existenzbedrohend sein. Cybersecurity ist damit nicht länger ein Kostenfaktor, sondern ein Schutzschild für das Geschäftsmodell. Wer heute investiert, reduziert Risiken, erhöht die Resilienz und schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Banken.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Abwarten ist keine Option. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie unter NIS-2 fallen – und wo konkrete Lücken bestehen. Eine Bestandsaufnahme der IT-Systeme, klare Verantwortlichkeiten und ein strukturiertes Risikomanagement sind erste Schritte. Ebenso wichtig: Notfallpläne, Meldeprozesse und Schulungen für Mitarbeitende. Entscheidend ist, Cybersecurity nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der Gesamtstrategie. Wer frühzeitig handelt, kann Maßnahmen planbar umsetzen, Investitionen sinnvoll steuern und spätere Hektik vermeiden. NIS-2 ist keine Bedrohung – sondern ein Anlass, die eigene digitale Widerstandsfähigkeit nachhaltig zu stärken!

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