NIS-2 auf einen Blick
• Gilt für deutlich mehr mittelständische Unternehmen als bisher
• Betrifft u. a. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz
(in relevanten Sektoren)
• Geschäftsleitung trägt persönliche Verantwortung
• Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24/72 Stunden
• Hohe Bußgelder bei Verstößen
• IT-Sicherheit wird zur unternehmerischen Pflichtaufgabe
Schöne neue digitale Welt: Jeden Tag werden Unternehmen in Deutschland das Ziel von Hackerattacken, Datendiebstahl und Erpressungsversuchen. Das Ergebnis sind Produktionsstillstände, massive Umsatzausfälle, Reputationsschäden und satte 300 Milliarden Euro Schaden allein in Deutschland, wie die Tagesschau am 18.09.2025
berichtete. Genau hier setzt die neue EU-Richtlinie NIS-2 an: Sie verschärft die Anforderungen an die IT-Sicherheit und bezieht künftig gezielt mehr mittelständische
Unternehmen in relevanten Branchen ein. Viele Betriebe, die sich bislang nicht als kritische Infrastrukturen eingestuft haben, fallen nun unter die neuen Regeln. Die Frage ist also nicht mehr, ob Cybersecurity relevant ist, sondern ob Ihr Unternehmen vorbereitet ist. Sind Sie betroffen? Und was passiert, wenn Sie die neuen Pflichten ignorieren? Hier die Insights!









