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Anbietungspflicht

Anbietungspflicht Mit der Anbietungspflicht ist eine Klausel im Factoringvertrag gemeint. Diese verpflichtet den Factoringkunden, dem Factor sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung

Ankauf

Ankauf Beim Factoring werden Forderungen aus Lieferung und Leistung von einem Factor angekauft. Der Factoring-Kunde erhält dafür einen Kaufpreis. Im Vertragstext des Factoringvertrages wird regelmäßi

Ausfallrisiko

Ausfallrisiko Der Begriff Ausfallrisiko beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer den ihm gewährten Kredit nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Das A

Ausschnittsfactoring

Ausschnittsfactoring - Definition Das Ausschnittsfactoring, auch Auswahlfactoring oder selektives Factoring genannt, bezeichnet die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit dem Factoring-Unternehmen

Außenstände

Außenstände Ein Außenstand, im Plural die Außenstände, sind die noch nicht bezahlten, ausstehenden Forderungen eines Unternehmens. Ein Außenstand stellt wirtschaftlich gesehen „totes Kapital“ dar. Ei

Auszahlung

Auszahlung Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Im Rahmen des Forderungsankaufs zahlt der Factor dem Factoring-Kunden zunä

Bankauskunft

Bankauskunft Unter Bankauskunft wird die allgemein gehaltene, streng standardisierte Mitteilung eines Kreditinstituts über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverh

Bilanzverkürzung

Bilanzverkürzung Die Bilanzverkürzung ist eine bilanzpolitische Maßnahme und bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Dafür müssen sich ein oder mehrere Posten der Aktiva und P

Debitor

Was ist ein Debitor (Definition)? Der Begriff Debitor ist eine andere Bezeichnung für Schuldner aus Lieferungen und Leistungen, für die natürliche Personen, Unternehmen oder juristische Personen des

Delkredere

Delkredere Definition Delkredere bezeichnet die Haftung für die teilweise oder vollständige Übernahme des Ausfallrisikos einer Forderung, genannt Delkredererisiko. Das Wort stammt aus dem Lateinische

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