Leasinggeber

Ein Leasinggeber ist eine juristische Person, die Unternehmen und Privatpersonen Leasingobjekte zur Verfügung stellt. Dies geschieht im Austausch gegen ein monatliches Entgelt, den sogenannten Leasingraten und zwar lediglich für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit. In dieser Laufzeit steht das Gut dem Leasingnehmer zur Nutzung frei.

Zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist dabei stets der Leasinggeber. Sollte der Leasingnehmer keine Kauf- oder Verlängerungsoption in Anspruch nehmen, dann fällt das Gut nach Ablauf des Leasingvertrags wieder zurück an den Leasinggeber. Der Leasinggeber ist dabei in der Regel eine Leasinggesellschaft.

Bei den Leasing-Gegenständen handelt es sich um technische Geräte wie Maschinen, Fahrzeuge oder auch Immobilien. Der Eigentümer, also der Leasinggeber, bekommt das Leasingobjekt steuerlich zugerechnet und aktiviert es in seiner Bilanz.

Der Gegenspieler zum Leasinggeber ist der Leasingnehmer.

Beim Leasing werden dann die Nutzungsrechte an einem Objekt vom Leasinggeber an den Leasingnehmer übergeben. Der zugehörige Leasingvertrag regelt dabei Rechte und Pflichten beider Parteien, sowohl des Leasingnehmers als auch des Leasinggebers.

Der Leasingnehmer steht in der Pflicht die Leasingraten vertragsgemäß zu bezahlen und mit dem Leasing-Objekt pflegsam umzugehen. Im Gegenzug dazu ist der Leasinggeber verpflichtet dem Leasingnehmer das Gut zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren wird beim Leasing zwischen herstellerabhängigen und herstellerunabhängigen Gesellschaften unterschieden. Man bezeichnet diese beiden Formen auch als direktes Leasing bzw. indirektes Leasing.

Beim sogenannten Herstellerleasing leiht der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut direkt von seinem Hersteller. In der Praxis ist dies jedoch meist nicht der Hersteller im eigentlichen Sinne, sondern eine Tochterfirma. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Automobilindustrie. Hier unterhalten die Hersteller oft eigene Leasinggesellschaften als ebendiese Tochterunternehmen, die dann das Leasing abwickeln.

Andererseits kann ein herstellerunabhängiges Leasing vorliegen, wobei sich Hersteller und Leasinggesellschaft unterscheiden. In diesem Fall ist der Leasinggeber eine rechtlich selbstständige Leasinggesellschaft. Der Vorteil bei dieser Art des Leasingvertrages liegt darin, dass keine Interessensbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Hersteller besteht und das Leasingunternehmen auf gute Qualität der zu leasenden Produkte achten muss.

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