Auszahlung

Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Im Rahmen des Forderungsankaufs zahlt der Factor dem Factoring-Kunden zunächst 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme, auch Abzugsquote genannt, dient als Sicherheitseinbehalt für eventuelle Skonti oder Gutschriften und wird überwiesen, sobald der Abnehmer (Debitor) die Rechnung beim Factor beglichen hat oder der Forderungsausfall eingetreten ist.

Was kostet Factoring?

Jetzt unverbindliches Angebot von einem unserer Factoring-Experten berechnen lassen.

Kontakt

E-Mail zusenden

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*

Mit der Eingabe meiner Daten und der Betätigung des Absende-Buttons erkläre ich mein Einverständnis zur Verarbeitung gem. §2 unserer Datenschutzerklärung

Montag - Freitag von 8:30 bis 16:30

Zusätzlich zu Ihren bekannten Ansprechpartnern stehen wir Ihnen bei allen Fragen auch über unsere allgemeine Service-Rufnummer zur Verfügung

Rückruf anfordern

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*

Mit der Eingabe meiner Daten und der Betätigung des Absende-Buttons erkläre ich mein Einverständnis zur Verarbeitung gem. §2 unserer Datenschutzerklärung

Infomaterial anfordern

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*

Mit der Eingabe meiner Daten und der Betätigung des Absende-Buttons erkläre ich mein Einverständnis zur Verarbeitung gem. §2 unserer Datenschutzerklärung

Termin vereinbaren

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*

Mit der Eingabe meiner Daten und der Betätigung des Absende-Buttons erkläre ich mein Einverständnis zur Verarbeitung gem. §2 unserer Datenschutzerklärung

Angebot

Angebot anfordern

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*

Mit der Eingabe meiner Daten und der Betätigung des Absende-Buttons erkläre ich mein Einverständnis zur Verarbeitung gem. §2 unserer Datenschutzerklärung

Mitgliedschaften