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Insolvenzen in 2024: Alles über Zahlungsunfähigkeit bei Kunden und Lieferanten

Lesezeit: 14 Min

Auch das Jahr 2024 startet, wie es in den vergangenen Jahren mit Corona und der Energiekrise bereits Gewohnheit geworden ist: Insolvenzverfahren jagt Insolvenzverfahren und der Druck auf den Mittelstand wird immer höher. Für viele Unternehmen und Gläubiger mit wackeligen Schuldnern stellt sich damit die Frage, wie man mit den Themen „Insolvenzen bei Partnern“ und Zahlungsunfähigkeit umgeht. Hier ein Überblick. 

Insolvenzwelle: Die blanken Zahlen

Es sieht ernst aus, egal wohin man blickt: So gab es im vergangenen Januar, Februar und März bereits deutlich mehr Unternehmensinsolvenzen als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres, wie man in den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen nachlesen kann. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Wichtig: Die gebündelten Zahlen von Destatis betrachten die Regelinsolvenzen – also inklusive der gesamtwirtschaftlich weniger relevanten Gruppe der Kleinunternehmer sowie Einzelunternehmer und Selbstständige. Allerdings vermeldet auch der IWH-Insolvenztrend im Segment der reinen Personen- und Kapitalgesellschaften im März ein Rekordniveau, das den Spitzenwert aus dem Februar nochmals um 9% übertrifft und um 35% höher liegt als im März 2023. Wenig ermutigend: Auch die Nachbarn in Österreich kämpfen mit vergleichbaren Zahlen

Nach der Krise ist vor der Welle 

Ob es sich bei den aktuellen Zahlen tatsächlich um eine ausgewachsene und anhaltende Insolvenzwelle handelt, deren Scheitelpunkt noch längst nicht erreicht ist, wird von den verschiedenen Experten derzeit unterschiedlich bewertet. Der Verband der Insolvenzverwalter sieht allenfalls eine "gefühlte Insolvenzwelle", deren konkrete Zahlen weit entfernt von den Spitzenwerten der Finanzkrise 2008 liegen. Ein Grund mag man in der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht während der Pandemie suchen. Erst jetzt, nach dem Auslaufen der staatlichen Hilfen, treten die längerfristigen Auswirkungen zutage. Die Allianz Trade Insolvenzstudie kommt indes zu dem Urteil, dass wir 2024 mit Insolvenzzahlen rechnen müssen, die auch die Fallzahlen von insolventen Firmen 2019 übertreffen werden. Erst für 2025 rechnet man mit einer leichten Erholung.

Gründe für die Insolvenzwelle

Laut Studie haben Unternehmen in Deutschland auch nach Überwindung der Pandemie mit einer Reihe von Herausforderungen zu kämpfen, die zu den hohen Insolvenzfällen führen. Diese sind in Kürze:

  • Wirtschaftliche Verlangsamung, global und regional, mit unterdurchschnittlichen BIP-Wachstumsraten. Zusätzlich verschärfen hohe Betriebs- und Energiekosten, Lohnwachstum und Lieferkettenprobleme die Situation. 
  • Wachsende Unsicherheit durch geopolitische Verwerfungen und einen risikoreichen Wahlkalender erschwert Prognosen und mittelfristige Strategien. 
  • Hohe Kreditkosten mit entsprechendem Druck auf die Gesamtrentabilität.
  • Postpandemischer Anstieg der Unternehmensgründungen mit entsprechend erhöhter Insolvenzrate in der aktuellen Belastungsprobe. 
  • Schwache Nachfrage in Sektoren wie Bauwesen, Gastgewerbe, Transport sowie Groß- und Einzelhandel. 

Somit: Die Herausforderungen der aktuell hohen Zahlen ist für viele Unternehmen ein Risikofaktor in der Zusammenarbeit mit Partnern, so dass man die Rahmenbedingungen im Umgang mit insolventen Firmen kennen sollte.

Maßnahmen gegen Zahlungsausfälle

Auch gesunde Unternehmen können durch Zahlungsausfälle oder Insolvenzen im Kunden- und Lieferantenkreis in gefährliche Fahrwasser geraten. Besonders risikoreich ist in Krisenzeiten dabei das Neugeschäft: Unternehmen, bei denen die Beziehungen noch nicht tief genug sind, um Warnsignale wahrnehmen zu können, sind hier ein erheblicher Risikofaktor. Aber auch alt bekannte sowie eigentlich solvente Kunden und Lieferanten können mit rapide steigenden Energiekosten oder auch unbekannten Altlasten schnell zum Problem werden.

Wenn dann längst fällige und sehnlichst erwartete Forderungen über Gebühr verlängert werden oder gar ausfallen, ist guter Rat teuer. Sogar sehr teuer mitunter. Aber: Ein solides  und erprobtes Finanzwerkzeug gegen Ausfälle dieser Art ist der Factoring-Vertrag mit einem verlässlichen Mittelstands-Partner. Denn: Neben der Vorfinanzierung der Forderungen und der damit verbundenen unmittelbaren Liquidität ist der Ausfallschutz der wichtigste Vorteil beim Factoring. Unternehmen sind somit gleich doppelt gefeit gegen die aktuelle Pleitewelle.

Zusammenfassend bieten sich neben der gründlichen Prüfung und Auswahl des Kunden vorbeugend folgende Sicherheitsinstrumente an:

  • Informationen über eine Wirtschaftsauskunftei
  • Vorauskasse, Anzahlung oder angemessene Zahlungsraten 
  • Bankbürgschaften
  • Warenkreditversicherungen
  • Eigentumsvorbehalte
  • Sicherungsübereignungen
  • Factoring
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Drohende Insolvenz bei Kunden? 

Bei einer drohenden Insolvenz sollte ein Unternehmen als Gläubiger grundsätzlich zwischen zwei Fällen unterscheiden: Der Schuldner ist Kunde oder er ist Lieferant. Bei der Insolvenz eines Kunden bedeutet dies mit hoher Wahrscheinlichkeit den Ausfall der Forderung. Also weniger Geld in der Kasse. Bei einer Risikostreuung von maximal 10 Prozent Umsatz mit einem einzelnen Kunden sollte dieser Ausfall von einem gesunden Unternehmen grundsätzlich einkalkuliert und abgesichert sein. Zumindest laut Lehrbuch.

Drohende Insolvenz bei Lieferanten? 

Komplexer und gefährlicher ist allerdings zumeist die Insolvenz eines Lieferanten. Dies kann im Ernstfall das eigene Unternehmen in die Insolvenz treiben, wenn dadurch die Produktion ins Stocken gerät. Dies war auch der Fall, als beim ersten Lockdown unter anderem internationale Lieferungen ausfielen und damit die Supply Chain vieler Unternehmen durcheinanderbrachte. Handlungsempfehlung hier: Immer einen alternativen Zulieferer in der Hinterhand haben. Sucht man diesen erst nach dem Insolvenzantrag oder wenn der Lieferant zahlungsunfähig ist, dürfte es meist zu spät sein. Da aber in der aktuell angespannten Lage auch die Insolvenz eines Schlüsselkunden bedrohlich sein kann, sollte man als Gläubiger die Warnsignale kennen.

Wo kann man Insolvenzen einsehen?

Während in früheren Zeiten auch in Tageszeitungen über Insolvenzen informiert wurde, reicht dem Gesetzgeber heutzutage das Internet. Wenn Sie also den Verdacht haben, dass aufgrund eines Insolvenzantrages über das Vermögen eines Kunden die vorläufige Verwaltung angeordnet und damit auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, hilft ein Klick auf folgenden Link: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Auf dieser Seite werden von allen Insolvenzgerichten der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Bekanntmachungen vorgenommen, sobald ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt wurde.

Welche Warnsignale für drohende Insolvenzverfahren gibt es?

Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Kunden oder Lieferanten in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder ein Insolvenzverfahren droht? Hier eine Checkliste, ob es erste Anzeichen einer Insolvenz gibt. Dabei macht die Anhäufung von Symptomen das Drama: Je öfter sie nicken, desto schlimmer ist es. 

Ihr Lieferant zeigt:

  • Lieferprobleme und nachlassende Qualität 
  • Das Unternehmen gewährt keine Skonti-Abzüge mehr
  • Entlassung der Geschäftsführung
  • Neue Gesellschaftsform
  • Verlagerung des Betriebssitzes
  • Schließung von Niederlassungen
  • Billig-Angebote und Extrem-Rabatte
  • Neue Bankverbindung
  • Schlechtere Bonitätsauskünfte

Ihr Schuldner zeigt:

  • Plötzlich keine Zahlung binnen Skontofrist
  • Ausnutzung und Überschreitung von Zahlungszielen 
  • Bitte um Gewährung längerer Zahlungsziele
  • Zahlungsverzögerungen nach Scheinreklamationen
  • Neue Aufträge trotz Altschulden
  • Bitte um Ratenzahlung zur Tilgung der Altverbindlichkeiten
  • Neue Bankverbindung
  • Schlechtere Bonitätsauskünfte 
  • Entlassung der Geschäftsführung 
  • Neue Gesellschaftsform
  • Verlagerung des Betriebssitzes 
  • Schließung von Niederlassungen

Zahlungsunfähig: Was tun, wenn's brennt?

Ist ein Schuldner insolvent, stellt sich die Frage, ob offene Rechnungen bezahlt und anstehende Lieferungen erfüllt werden. Zugleich sollte man zuletzt eingegangene Zahlungen hinterfragen, da hier ggf. eine Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter nach §§ 130 ff. InsO droht. Der erste Schritt sollte jetzt im eigenen Interesse in der Kontaktierung Ihres Rechtsbeistandes bestehen – denn die folgenden Schritte sind für den Gläubiger juristisch relevant. Direkt danach ist das offene Gespräch mit dem Kunden oder Lieferanten angezeigt. Oft lassen sich so die weiteren Schritte zwischen Schuldner und Gläubiger offener und auf Augenhöhe gestalten. Immerhin ist der Schuldner die Quelle aller relevanten Informationen - und das Gericht kommt im Zuge des Verfahrens noch früh genug ins Spiel.

Der Insolvenzantrag

Nach rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrags wird der Geschäftsbetrieb in aller Regel weitergeführt, während das Insolvenzgericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Hierzu gehört auch die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit sollen bis zur Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens weitere negative Folgen für die Gläubiger vermieden und schuldnerisches Vermögen für die Gläubiger gesichert werden. Offene Rechnungen, die durch den Schuldner jetzt noch nicht beglichen sind, werden nicht mehr erfüllt, sondern aus der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens verbleibenden Insolvenzmasse gemäß der sich ergebenden Insolvenzquote anteilig beglichen. Vertraglich agieren sollten man mit dem betroffenen Unternehmen als Gläubiger in dieser Phase nur mit sachkundigem Rechtsbeistand, der die zweifellos vorhandenen Risiken zumindest minimiert.

Der Insolvenzverwalter: stark vs. schwach

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens gibt es zwei Arten von Insolvenzverwaltern, die vom Insolvenzgericht eingesetzt werden können: Der sogenannte „schwache Insolvenzverwalter“ ist eher eine Sicherungsmaßnahme des Insolvenzgerichts – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bleibt weiterhin beim Schuldner. Der schwache Insolvenzverwalter schließt normalerweise selber keine Rechtsgeschäfte ab. Der „starke Insolvenzverwalter“ hingegen wird nach dem Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots eingesetzt und erhält damit die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis.

Das Insolvenzverfahren

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, verschärfen sich die Bedingungen – sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger: Nur noch der Insolvenzverwalter ist jetzt befugt, über Vermögenswerte zu verfügen. Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und nicht befriedigt worden sind, müssen im eröffneten Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wichtig: Nicht beglichene Forderungen können als nachträgliche Forderungen bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.

Gibt es Alternativen?

In den kommenden Monaten wird es eine Reihe von harten Einschnitten und Sanierungsmaßnahmen in vielen Unternehmen geben. Auch rigoroser Personalabbau wird wohlmöglich zu beobachten sein – natürlich um die Kosten zu reduzieren. Darüber hinaus werden viele Unternehmen versuchen, neue Geldgeber zu finden. Ob dies in Zeiten der Rezession gelingt, wird sich zeigen müssen. Nach Ablauf der Sonderregelung ist allerdings auch das Thema Insolvenzverschleppung mit genauen Rechtsvorschriften wieder auf der Agenda. Da diese in Deutschland strafbar ist und ebenso die Fahrlässigkeit geahndet wird, wird man sich wohl auf eine ganze Reihe von entsprechenden Nachrichten einstellen müssen.

Fazit

Die aktuelle Wirtschaftslage bleibt herausfordernd für den Mittelstand. In allzu vielen Branchen braucht es viel Fingerspitzengefühl und Weitblick, um ein Unternehmen stabil in bessere Zeiten zu führen. Die richtigen Partner sind da sicherlich ein Asset, das nicht zu unterschätzen ist. Denn: Einige Risiken lassen sich mit einem Factoring-Vertrag zumindest abmildern und insbesondere die Themen Forderungsausfall und Anfechtung der schuldnerischen Zahlungseingänge durch den Insolvenzverwalter outsourcen.

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