Eins ist schon jetzt sicher: Das Jahr 2020 wird uns noch lange Zeit mit seinem disruptiven Potential in Erinnerung bleiben. Doch neben den coronabedingten Auswirkungen gibt es 2021 auch eine Reihe von längerfristig geplanten gesetzlichen Änderungen, die den deutschen Mittelstand betreffen. Hier ein schneller Überblick der wichtigsten Änderungen:

Alles bleibt anders: Was ändert sich in 2021?
Ab Januar 2021: 19 Prozent Mehrwertsteuer
Die aufgrund der Corona-Pandemie befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endet zum 1. Januar 2021. Ab dann gelten wieder die alten Steuersätze von 19 Prozent beziehungsweise sieben Prozent. Wie dies am besten umzusetzen ist, weiß Ihr Steuerberater.
Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen
Das Bundeskabinett hat bereits im Juni 2020 die nun dritte Mindestlohnanpassung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland damit 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 erfolgt eine weitere Steigerung auf 9,60 Euro. Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro pro Monat. Die Anpassung orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie, wie Arbeitsminister Heil kommentierte. Die vierstufige Erhöhung solle dazu beitragen, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet
Die auf das Jahr 2020 begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war eine der Reaktionen auf die Corona-Krise. Nun gibt es weitere Neuerungen auf diesem Gebiet im neuen Jahr, denn bereits dieses Jahr wurde eine umfassende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf sieht dabei vor, dass angeschlagene – aber noch nicht zahlungsunfähige – Unternehmen auch ohne Insolvenzverfahren saniert werden können. Das neue Insolvenzrecht soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Entschädigung für Selbstständige in Quarantäne verlängert
Das deutsche Infektionsschutzgesetz sichert auch Selbstständige und Freiberufler bei verordneter Quarantäne ab – diese Entschädigungsregeln für den Verdienstausfall wurden bis Ende März 2021 verlängert. Die Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen berechnet. Wichtig: Nur wenn es sich um eine behördliche Anordnung handelt, gibt es einen Ausgleich für den Verdienstausfall.
Soli-Abschaffung
In 2020 heftig diskutiert und nun akut: Für viele Bürger fällt die Zahlung des Solidaritätszuschlags weg, und fast 90 Prozent der Steuerzahler können sich ab Januar 2021 auf eine finanzielle Entlastung freuen. Der Rest vorerst geht leer aus –insbesondere der Mittelstand.
CO2-Steuer
Sowohl zur Erreichung der CO2-Reduzierungsziele, als auch zur Finanzierung der Energiewende, wird 2021 eine CO2-Steuer in Deutschland eingeführt. Der Preis für eine Tonne CO2 beträgt ab Januar 2021 zunächst 25 Euro. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro steigen. Damit erhöhen sich natürlich auch die Kraftstoffpreise, was in Kombination mit der Innovationsprämie oder Umweltprämie für Elektromobilität den Umstieg auf Selbige fördern soll. Tatsächlich steigt damit zuerst einmal die finanzielle Belastung für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen.
Kfz-Steuer
Als weitere Motivation für den Erwerb klimafreundlicher Fahrzeuge wurde bereits im Juni 2020 eine Neuregelung der Kfz-Steuer beschlossen. Damit soll auch der boomende Absatz von SUVs und Geländewagen kontrolliert werden. Neben dem Hubraum des Fahrzeugs fließt hierfür eine verschärfte Klimakomponente ein. Diese orientiert sich am Benzinverbrauch – also dem CO2-Ausstoß. Allerdings gilt diese Änderung nur für Neuzulassungen, und bei Kleinwagen wird sich die Änderung auch nicht bemerkbar machen. Für einen Porsche 911 mit rund 215 Gramm CO2 pro Kilometer wären es fast 100 Euro pro Jahr.
Was sich im kommenden Jahr NICHT ändert: abcfinance bleibt auch nach über 45 Jahren der Finanzierungspartner des Mittelstands. Das bedeutet Leasing, Factoring und Absatzfinanzierung auf Augenhöhe für die Zukunft Ihres Unternehmens. Auf in ein besseres Jahr 2021!